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EEB: Keine Ausnahmeregelungen für Luftschadstoffe!
EU-News | 03.08.2017
#Emissionen

EEB: Keine Ausnahmeregelungen für Luftschadstoffe!

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c. Pixabay

Neun EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen der nationalen Emissionsrichtlinie um Erlaubnis zur Überschreitung von Grenzwerten bestimmter Luftschadstoffe gebeten, weil sie deren Werte nicht einhalten können. Das haben europäische Umweltverbände scharf kritisiert.

In einem gemeinsamen Brief haben fünf Umweltorganisationen – unter anderem das Europäische Umweltbüro (EEB), Transport&Environment und ClientEarth – Umweltkommissar Karmenu Vella aufgefordert, dieser Forderung der Mitgliedstaaten nicht nachzugehen.

Die Anfrage zur Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten bezieht sich rückwirkend auf die Periode von 2010 bis 2015 und beruft sich auf eine Ausnahmeklausel, die Mitgliedstaaten berechtigt unter bestimmten Umständen mehr Schadstoffe auszustoßen. In fast allen Fällen geht es um zu hohe Stickoxidwerte (NOx). Die betroffenen Länder, unter anderem Deutschland und Frankreich, erklären dies durch den unerwartet hohen Emissionsausstoß von Dieselfahrzeugen.

Die Umweltverbände weisen diese Begründung zurück. Dies sei ein vorgeschobenes Argument, um von dem eigenen Versagen abzulenken, zu wenig für bessere Luftqualität getan zu haben. Die Emissionsbelastungen durch Dieselfahrzeuge seien lange vorher bekannt gewesen, so die Umweltorganisationen in ihrem Brief.

Die überarbeitete nationale Emissionsrichtlinie (NEC) gilt seit Dezember 2016 und enthält strengere Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe wie Stickoxide und Ammoniak. Die geforderten Ausnahmeanfragen beziehen sich somit noch auf die alten Grenzwerte. Derzeit werden allerdings in über 130 Städten in der EU überschritten (EU-Umweltnews vom 6. Juli).

Dies ist ein Grund, weshalb die Kommission letzte Woche einen Fahrplan zum Fitnesscheck der  Richtlinie über Luftqualität veröffentlicht hat. Die Richtlinie setzt Luftqualitätstandards und verlangt von den Mitgliedstaaten die Überwachung und Eingrenzung ihrer Luftverschmutzung. Die Überarbeitung soll bis Ende 2019 abgeschlossen sein und wird eine öffentliche Konsultation enthalten. [es]

Brief der Umweltverbände

Fahrplan der Kommission zum Fitnesscheck

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