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Białowieża Nationalpark: EU-Kommission verklagt Polen und fordert Abholzungsstopp
EU-News | 20.07.2017
#Biodiversität und Naturschutz

Białowieża Nationalpark: EU-Kommission verklagt Polen und fordert Abholzungsstopp

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c. pixabay

Nach Kritik aus dem UNESCO-Welterbekomitee, dem EU-Parlament und zahlreichen NGOs (EU-News 06.07.2017) hat nun auch die EU-Kommission deutlich auf die anhaltenden Verstöße Polens gegen EU-Recht reagiert. Sie hat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union gegen Polen wegen des verstärkten Holzeinschlags im Białowieża-Wald, einem geschützten Natura-2000-Gebiet, Klage erhoben. Da der Holzeinschlag in großem Umfang bereits begonnen hat, beantragt die EU-Kommission beim Gerichtshof außerdem einstweilige Anordnungen, um Polen zur Einstellung dieser Tätigkeiten zu veranlassen. Letzteres ist ungewöhnlich, da der Gerichtshof auf einstweilige Anordnungen nur in außerordentlich dringenden und schwerwiegenden Fällen zurückgreift. Gemäß EU-Recht (Artikel 279) kann der Gerichtshof einstweilige Anordnungen treffen, um einen Mitgliedstaat aufzufordern, von Tätigkeiten, die einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen, Abstand zu nehmen, bis ein Urteil ergangen ist. Nach Auffassung der Kommission macht der verstärkte Holzeinschlag im Białowieża-Wald dies erforderlich.

Die Umweltrechtsorganisation ClientEarth hofft, dass der Gerichtshof die Anordnungen noch vor dem Beginn der Sommerferien am 21. Juli verfügt, damit der einzigartige Białowieża-Urwald keinen weiteren Schaden nimmt. Die Naturschutzorganisation BirdLife begrüßte den Vorstoß der EU-Kommission. Es gehe nicht nur um die Zerstörung der Natur, sondern auch um einen Affront gegen Demokratie und geltendes Recht. BirdLife wies daraufhin, dass auch in anderen Mitgliedstaaten gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen werde, unter anderem in Bulgarien, Zypern, Griechenland und Italien. [jg]

Pressemitteilung EU-Kommission

Reaktion ClientEarth

Reaktion BirdLife

Hintergrundartikel von Claus Mayr im NABU-Blog Naturschätze retten

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