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Aarhus-Konvention: EU versucht anscheinend, Vorwurf des Rechtsverstoßes abzuwiegeln
EU-News | 19.09.2017
#EU-Umweltpolitik

Aarhus-Konvention: EU versucht anscheinend, Vorwurf des Rechtsverstoßes abzuwiegeln

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c. Pixabay

Auf der Vertragsstaatenkonferenz hat die EU offenbar vergeblich versucht, die Ergebnisse des UN-Compliance-Ausschusses zu verwässern.

Nach Informationen des Europäischen Umweltbüros (EEB) hätte die EU-Delegation auf dem sechsten Treffen im montenegrinischen Budva versucht, die Umformulierung von Textpassagen im Berichtsentwurf durchzusetzen, um die für die EU nachteiligen Ergebnisse des UN-Compliance-Ausschusses vom März dieses Jahres erheblich abzuschwächen. Der Ausschuss hatte der EU eine äußerst mangelhafte Umsetzung der Aarhus-Konvention attestiert. Der Zugang zur Gerichten in Umweltbelangen sei für Einzelpersonen und Umweltverbände in der EU nicht gewährleistet (EU-News vom 21. März 2017).

Die anderen Vertragsstaaten folgten den Vorschlägen der EU jedoch nicht.

In einer gemeinsamen Erklärung bezeichneten europäische und zentralasiatische Nichtregierungsorganisationen das Verhalten der EU als heuchlerisch. Einerseits habe Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union bekräftigt, wie wichtig das Prinzip der Rechtstaatlichkeit sei. Andererseits unterminiere die EU genau dieses Prinzip, indem sie die eindeutigen Untersuchungsergebnisse – nämlich, dass eine Vertragsverletzung vorliegt – nicht anerkennen wolle.

Da keine Einigung über den Inhalt des Abschlussberichts erzielt wurde, ist die Entscheidung auf das nächste Treffen der Vertragsstaaten vertagt worden. Dieses findet erst wieder 2021 statt. [aw]

Vorläufiger Text der Entscheidung (engl.) 
Reaktion des EEB einschließlich dem Link zur Stellungnahme (engl.) 

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