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Keine Einwände gegen Kriterien für Hormongifte
EU-News | 08.05.2018
#Chemikalien

Keine Einwände gegen Kriterien für Hormongifte

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c. Pixabay

Die EU-Kommission hat die im Dezember ausgehandelten Kriterien für hormonell wirksame Stoffe in Pestiziden Ende April offiziell angenommen.

Ein Wirkstoff gilt laut der neuen Verordnung als endokriner Disruptor (EDC), wenn er schädliche Auswirkungen bei einem Organismus zeigt, die Funktion des Hormonsystems verändert und die schädlichen Auswirkungen eine Folge der endokrinen Wirkungsweise sind.

Die EU-Institutionen hatten sich jahrelang nicht auf eine Definition für EDCs in Pflanzenschutzmitteln einigen können. Im Dezember hatte der zuständige Ausschuss die mehrmals überarbeiteten Kriterien angenommen, nachdem Ausnahmen für Stoffe, die gezielt hormonell schädigend wirken, wieder aus dem Entwurf entfernt wurden (siehe EU-Umweltnews vom 14.12.2017). EU-Parlament und Ministerrat hatten bis zum 9. April Zeit, sich zur Verordnungsänderung zu äußern, legten aber keine Einwände ein.

Umweltverbände sehen die Festlegung der Kriterien als einen Schritt in die richtige Richtung, der jedoch nicht ausreiche, um Mensch und Umwelt effektiv vor Umwelthormonen zu schützen. Nach wie vor sei die Beweislast dafür, dass ein Stoff als EDC eingestuft wird, zu hoch.

Die neuen Kriterien gelten ab dem 20. Oktober dieses Jahres. [km]

Pressemitteilung EU-Kommission

Verordnungsänderung

Stellungnahme NGOs

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