Sauberes Wasser? Später!

Das EU-Parlament hat dafür gesorgt, die Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie zu verzögern. Die EU-Kommission soll zunächst prüfen, was Pharma- und Kosmetikindustrie die Einführung einer vierten Reinigungsstufe kosten würde. Dabei gilt in der EU das Verursacherprinzip. Parallel weichen Rat und Parlament Sicherheitsvorschriften bei Kosmetika auf.
Auf Vorschlag von Konservativen und mit Stimmen von Rechtsaußen haben die EU-Abgeordneten am 18. Juni für eine Resolution gestimmt, die die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) bei der Umsetzung der Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) herauszögert. Die EU-Kommission soll nun bis Ende 2026 eine neue Folgenabschätzung vorlegen und klären: Was kostet die Nachrüstung von Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe die Hersteller von Medizin- und Körperpflegeprodukten? Und bis das nicht geklärt ist, wird auch das Abwasser nicht so gründlich geklärt, wie es eigentlich notwendig wäre. Besonders Stoffe, die gut wasserlöslich und biologisch schlecht abbaubar sind, tragen zur Restbelastung des Wassers nach den bisher vorgeschriebenen drei Reinigungsstufen bei. Zunehmende Mengen von Spurenstoffen, Mikroplastik und Ewigkeitschemikalien aus Arzneimitteln, Haushalts- und Industriechemikalien sowie Körperpflegeprodukten erschweren und verteuern die Aufbereitung von Schmutzwasser auf Kosten der menschlichen Gesundheit und der Kommunen. Deshalb enthält die KARL neue Vorschriften zur Finanzierung durch die Verursacher.
Die Kommunalabwasserrichtlinie ist im vergangenen Jahr erst in Kraft getreten. Bis Ende Juli 2027 müssen die EU-Mitgliedstaaten die KARL und ihre neuen Bestimmungen in nationales Recht übernehmen – eigentlich. Nun verzögert sich der Gewässerschutz.
„Kommunen und öffentliche Unternehmen brauchen Planungssicherheit statt neuer Unsicherheiten“
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) kritisierte die jüngste Entscheidung des EU-Parlaments deshalb auch scharf. Kommunen und Abwasserbetriebe bereiteten sich seit Inkrafttreten der Richtlinie auf die schrittweise Einführung der vierten Reinigungsstufe vor. Dafür seien langfristige Investitionsentscheidungen und verlässliche Rahmenbedingungen erforderlich. Das EU-Parlament habe zwar die Umweltziele der Kommunalabwasserrichtlinie, die Notwendigkeit der vierten Reinigungsstufe und das Verursacherprinzip grundsätzlich bestätigt. Aber da „die Richtlinie bereits heute erhebliche Spielräume für die Ausgestaltung und Anpassung der erweiterten Herstellerverantwortung vorsieht“, sieht die AöW „keinen Anlass, noch vor der vollständigen Umsetzung der Richtlinie erneut eine Folgenabschätzung vorzunehmen.“ Die Finanzierung der weitergehenden Abwasserbehandlung müsse entsprechend dem Verursacherprinzip erfolgen und dürfe nicht auf Gebührenzahlende und Kommunen verlagert werden, so der Verband. Ähnlich argumentierte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Das Argument, die Herstellerverantwortung aus Gründen der Versorgungssicherheit auszusetzen, sei in der aktuellen Situation „nicht nachvollziehbar“. Die konkrete Ausgestaltung der Erweiterten Herstellerverantwortung stehe noch aus, finanzielle Belastungen für die Kosmetik- und Pharmaunternehmen könnten deshalb nicht bestehen.
Die grüne EU-Abgeordnete Jutta Paulus, Mitglied im Umweltausschuss, nannte die Entscheidung ein „Lobbygeschenk auf Kosten der Kommunen“ und mahnte auf LinkedIn: „Das Signal ist fatal: Statt die Pharma- und Kosmetiklobby stärker in die Pflicht zu nehmen und unsere Gewässer besser vor Schadstoffen zu schützen, sollen notwendige Fortschritte auf Eis gelegt werden.“
Update zum EU-Chemikalien-Omnibus: Als schädlich erkannte Stoffe dürfen länger in Kosmetikprodukten verwendet werden
Derweil schwächt ein Mitte Juni erreichter Kompromiss zwischen Rat und Parlament zu den EU-Kosmetikvorschriften geltende Sicherheitsvorschriften. Das jedenfalls kritisiert die Umwelt- und Gesundheitsorganisation HEAL. Zwar sei die Ablehnung von Ausnahmeregelungen für die Verwendung von krebserregenden Stoffen, die durch Einatmen oder Verschlucken aufgenommen werden, in Kosmetika zu begrüßen. Der Kompromiss schwäche dennoch Sicherheitsvorschriften. So hätten sich die verhandelnden Institutionen darauf geeinigt, Fristen zum Verwendungsverbot von Stoffen, die Krebs oder Genmutationen verursachen können beziehungsweise fortpflanzungsschädlich sind, zu verlängern. Das heißt, dass Menschen unnötigerweise länger schädlichen Risiken ausgesetzt sind, als bisher vorgeschrieben ist. Im Moment dürfen entsprechend eingestufte Stoffe noch 18 Monate in Kosmetika verwendet werden und danach ist ihre Verwendung verboten. Nun soll ein gestaffeltes und komplizierteres System mit längeren Übergangsfristen eingeführt werden.
„Die Entscheidungsträger der EU sollten sicherstellen, dass die EU-Gesetzgebung mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Schritt hält, um die Menschen vor schädlichen Chemikalien zu schützen, anstatt bestehende Vorschriften zu verwässern. Dies ist ein deutliches Beispiel für die Gesundheitsrisiken, die sich aus dem Deregulierungsvorhaben der Europäischen Kommission ergeben“, kritisierte Sandra Jen, Programmleiterin für Gesundheit und Chemikalien bei HEAL. [jg]
AöW: […] Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert Verlässlichkeit
HEAL: Compromise on EU cosmetic rules [...] weakens current safety rules


