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Protest gegen Paprika-Patent-Entscheidung
EU-News | 12.12.2018
#Landwirtschaft und Gentechnik

Protest gegen Paprika-Patent-Entscheidung

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c. Pixabay

Kritische Einigkeit bei Umweltverbänden und Deutschem Bauernverband - als "rechtliches Chaos bei Anhörung über Patent auf Paprika" sieht das Bündnis Kein Patent auf Saatgut eine Entscheidung der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) in München am 5. Dezember. Auch der Deutsche Bauernverband kritisierte die Entscheidung und will "keine Biopatente durch die technische Hintertür". Nach vielen zivilgesellschaftlichen Protesten empfahl auch die EU-Kommission 2016 Patente auf Tiere und Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung nicht zu akzeptieren.

Bei der Verhandlung über ein Patent der Firma Syngenta auf Paprika (EP2753168) habe die Beschwerdekammer des EPA letztlich gegen den Willen der Vertragsstaaten entschieden und den Forderungen der Industrie nachgegeben, eine 2017 beschlossene Regel außer Kraft zu setzen, kritisierte Kein Patent auf Saatgut. Dabei waren vor kurzem mit Bezug auf eben diese Regel sogar noch Patente auf Brokkoli, Tomaten oder Braugerste zurückgerufen oder zumindest eingeschränkt worden. "Angesichts des aktuellen rechtlichen Chaos muss die Politik jetzt für Klarheit sorgen. Patentamt und Industrie dürfen den Ausverkauf der Grundlagen unserer Ernährung nicht weiter fortsetzen," forderte Christoph Then vom Saatgut-Bündnis. Die Regierungen der Vertragsstaaten müssten nun handeln und entsprechende Verbote in ihren nationalen Patentgesetzen verankern. Bis rechtliche Klarheit herrsche, müsse das EPA die Erteilung weiterer Patente auf Pflanzen und Tiere aussetzen.

Im letzten Jahr hatte der Verwaltungsrat des EPA, in dem die Vertragsstaaten des Amtes repräsentiert sind, eine neue Regel 28 (2) in der Ausführungsordnung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) beschlossen, nach der sowohl die Verfahren zur konventionellen („im Wesentlichen biologischen Züchtung“) als auch die daraus resultierenden Pflanzen und Tiere nicht patentiert werden dürfen. Jetzt kam die Beschwerdekammer des EPA zu der Einschätzung, dass diese neue Regel im Widerspruch zum Wortlaut des EPÜ stehen würde, da dieses nur Patente auf Verfahren, nicht aber auf Pflanzen und Tiere verbieten würde.

„Diese Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer des EPA steht nicht nur im Gegensatz zur bisherigen Praxis des europäischen Patentrechts. Sie ignoriert die politischen Vorgaben und auch die fehlende gesellschaftliche Akzeptanz für Biopatente. Wir lehnen Patente auf Pflanzen und Tiere grundsätzlich ab. Patente auf Pflanzen sind eine Innovationsbremse für die Pflanzenzüchtung und führen zu hohen Kosten für die Züchter. Diese Entscheidung muss man nun zum Anlass nehmen, das Europäische Patentübereinkommen EPÜ zu ändern. Wir fordern die Bundesregierung auf, sich für die rechtssichere Umsetzung der Auslegungsempfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 einzusetzen“, betont der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. [jg]

Pressemitteilung Kein Patent auf Saatgut

Pressemitteilung Deutscher Bauernverband

Artikel in OberÖsterreichischen Nachrichten

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