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Teilerfolg für Bestäuberinsekten
EU-News | 27.04.2018
#Biodiversität und Naturschutz

Teilerfolg für Bestäuberinsekten

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c. Pixabay

Der Fachausschuss der EU-Kommission hat am Freitag beschlossen, den Einsatz dreier besonders insektenschädigender Pestizide im Freiland komplett zu verbieten. Im Gewächshaus bleiben sie jedoch erlaubt.

Nach Informationen des Umweltnachrichtendienstes ENDS stimmten die Mitglieder der Sektion Pflanzenschutzmittel des Ständigen Ausschusses über Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) der EU-Kommission mehrheitlich für ein erweitertes Verbot der drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. In dem Ausschuss sitzen Vertreter*innen aller 28 EU-Mitgliedstaaten. Deutschland votierte für das vollständige Freilandverbot.

Bereits seit 2013 dürfen Landwirt*innen diese drei Stoffe nicht mehr auf Nutzpflanzen sprühen, die bevorzugt von Bienen und anderen Bestäuberinsekten angeflogen werden, wie Raps, Mais und Obstbäume. Mit der Entscheidung vom Freitag weitet die EU das Verbot auf sämtliche Pflanzen im Freiland aus. Gewächshäuser sind vom Verbot jedoch ausgenommen.

Umweltverbände begrüßten zwar die Entscheidung des PAFF-Ausschusses. Doch müsse noch mehr unternommen werden, um das dramatische Insektensterben zu beenden. Tags zuvor hatte ein breites Bündnis von mehr als 40 deutschen Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbänden unter dem Dach der Deutschen Naturschutzrings in Berlin seine Forderungen an das Aktionsprogramm Insektenschutz vorgestellt, das die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. [aw]

EU-Kommission zu Neonics 
ENDS (kostenpflichtig) 
Positionspapier der Verbände 

Reaktionen:
BUND-Vorsitzender Hubert Weiger 
Campact 
Deutsche Umwelthilfe 
Friends of the Earth Europe 
NABU 

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