EU-Naturschutz im Stresstest, Wiederherstellung stockt

Die öffentliche Konsultation zur Überprüfung der wichtigsten EU-Naturschutzrichtlinien („Stresstest”) ist abgeschlossen. Zeitgleich fordern inzwischen mehr als 615.000 Menschen den Erhalt der bestehenden Naturschutzgesetze. Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung gerät derweil ins Stocken: Auch Deutschland hat seinen nationalen Wiederherstellungsplan nicht fristgemäß am 1. September bei der EU-Kommission eingereicht.
Bis zum 10. August lief die öffentliche Konsultation für die wichtigsten Naturschutzrichtlinien auf EU-Ebene. Insgesamt sind rund 8.500 gültige Rückmeldungen zur Überprüfung der Vogelschutzrichtlinie und die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) bei der EU-Kommission eingegangen. Bürger*innen, Unternehmen, Verbände sowie Behörden sollten „beurteilen, ob die Richtlinie weiterhin relevant, verhältnismäßig und geeignet ist, ihre Ziele auf kosteneffiziente Weise zu erreichen, unter anderem durch Ermittlung von Möglichkeiten zur Verringerung unnötiger Verwaltungslasten“. Die Beiträge fließen in den sogenannten „Stresstest“ ein, den die Kommission im Rahmen ihrer umfassenden Vereinfachungsinitiative durchführt.
Hunderttausende fordern einen starken Naturschutz
Dass der Schutz der Natur auf EU-Ebene für die Bevölkerung wichtig ist, zeigen inzwischen über 615.000 Unterschriften der Petition der #HandsOffNature-Kampagne. Die Initiative eines breiten Bündnisses aus Natur-, Umwelt-, Tier- und Klimaschutzverbänden sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert, die bestehenden Rechtsvorschriften vollständig durchzusetzen und zu finanzieren, anstatt sie zu schwächen. „Mitten in der Klima- und Biodiversitätskrise den Weg für den Abbau von Schutzmaßnahmen zu ebnen, ist leichtsinnig, kostspielig und zutiefst unverantwortlich“, erklärt das Bündnis. Das Europäische Umweltbüro (EEB) betont, dass die Naturschutzgesetze der EU nicht nur Wälder, Feuchtgebiete, Flüsse und Küstenökosysteme schützen. Sie bewahrten auch vor Überschwemmungen, Dürren und Waldbränden und sorgen „gleichzeitig für sauberes Wasser, gesunde Böden und die Bestäubung für die Nahrungsmittelproduktion“.
Angesichts eines Hitze- und Dürresommers und rasant voranschreitendem Artensterben gilt es, nicht nur die bestehenden Naturschutzgesetze zu schützen, auch die zuletzt neu beschlossenen müssen noch umgesetzt werden.
Mitgliedstaaten reichen nationale Wiederherstellungspläne (nicht) ein
Bis zum 1. September hätten die EU-Mitgliedstaaten ihre Entwürfe der nationalen Wiederherstellungspläne (NWP) bei der EU-Kommission einreichen sollen. Doch die meisten Mitgliedstaaten haben die Frist nicht eingehalten, auch Deutschlands Abgabe verzögert sich. Durch die NWP legen die Mitgliedstaaten dar, wie sie die Ziele der EU-Wiederherstellungsverordnung WVO (EU-News 30.07.2024) konkret umsetzen wollen. Es geht unter anderem um Zeitpläne, Finanzierung, Flächen und Maßnahmen sowie das Monitoring der Durchführung. Finalisiert sein sollen die NWP dann im September 2027.
Laut Umweltinformationsdienst ENDS Europe haben bis 1. September nur Bulgarien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Österreich ihre NWP-Entwürfe eingereicht. 20 Staaten haben die Frist gerissen, auch Deutschland. Das Medium berichtete, dass die Mitgliedstaaten teils auch das Fehlen eines Berichtes der EU-Kommission zur Finanzierung der WVO, der für August 2025 zugesagt war, für die Verzögerung bei den nationalen Plänen mitverantwortlich machen. Die EU-Kommission habe daraufhin angekündigt, zusätzliche Analysen zum Finanzierungsbedarf vorzulegen, sobald die Mitgliedstaaten ihre Entwürfe eingereicht haben und die Debatten über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 weiter vorangeschritten seien, so ENDS Europe.
Europe.Table meldete, dass laut Bundesumweltministerium (BMUKN) der deutsche Entwurd erst in einigen Wochen übermittelt werden soll. Als Grund habe das Ministerium die umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung zum NWP-Entwurf mit rund 7.000 Hinweisen angegeben, die nun in die Überarbeitung des Entwurfs fließen sollen. Die EU-Kommission sei über das Vorgehen informiert. Hinter den Kulissen dürfte auch die Anfang des Jahres eingebrachte bayrische Initiative im Bundesrat zur Außerkraftsetzung der WVO eine Rolle spielen. Der NABU-Blog benennt die „Bockadehaltung“ einiger Landesministerien in seiner Zwischenbilanz zum Nationalen Wiederherstellungsplan „unverständlich“ und bezeichnet sie als „Arbeitsverweigerung gegenüber der eigenen Bevölkerungen und den eigenen Landnutzenden“.
Die Bundesregierung veröffentlichte ihren ersten NWP-Entwurf im April 2026. In einer zweiten, formellen Beteiligungsphase konnten Öffentlichkeit und Stakeholder bis zum 28. Juni die Inhalte des NWP-Entwurfs auf einer Onlineplattform kommentieren. Auch der DNR und mehrere Mitgliedsverbände, darunter WWF, BUND, DUH und DAV haben sich über das Online-Portal rege beteiligt und darüber hinaus teils eigene Stellungnahmen veröffentlicht.
Österreich hat seinen Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans mit (laut ENDS Europe) 45 Minuten Verspätung fast fristgerecht an die EU-Kommission übermittelt. Die Umsetzung der Verordnung soll vor allem über freiwillige Maßnahmen im Agrarumweltprogramm sowie im Wald-, Gewässer- und Moorschutz erfolgen. Der WWF Österreich fordert erhebliche Nachschärfungen bei „zwei zentralen Leerstellen“, da konkrete Flächenangaben und Maßnahmen fehlen und der Entwurf weder das Gesamtausmaß der bis 2030 zu renaturierenden Flächen noch eine gesicherte Finanzierung nach 2028 benennt.
Weitere Schritte
Die EU-Kommission will nach einer Veranstaltung zur Realitätsprüfung mit Behörden der Mitgliedstaaten und Interessengruppen (September) und einem Dialog zur Umsetzung mit EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall (Oktober) noch bis Ende 2026 den fertigen Stresstest vorlegen.
Die Überprüfung und Bewertung der nationalen Wiederherstellungspläne (NWP) durch die EU-Kommission – dann hoffentlich auch einschließlich des deutschen Entwurfs – soll im Frühjahr 2027 erfolgen. In Deutschland sind laut BMUKN weitere Veranstaltungen zur Umsetzung und Finalisierung des NWP geplant im September 2027 müssen alle EU-Mitgliedstaaten ihre finalen NWP-Fassungen bei der EU-Kommission eingereicht haben. [ek/jg]
EU-Kommission: Stress test of the Birds and Habitats Directives - Green Forum
ENDS Europe [kostenpflichtig]: Member states blame Brussels after 20 miss deadline for nature restoration plans
Europe.Table [kostenpflichtig]: Wiederherstellungsverordnung: Warum sich die Übermittlung des NWP an Brüssel verschiebt
BMUKN: Nationaler Wiederherstellungsplan für die Natur in Deutschland
##8.7.26 NABU-Blog Naturschätze retten: Zwischenbilanz zum Nationalen Wiederherstellungsplan
Hintergrund zur Wiederherstellungsverordnung
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur trat am 18. August 2024 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme schrittweise in einen guten Zustand zu versetzen und ihre Widerstandsfähigkeit gegen Klimawandel und Artenverlust zu stärken. Sie setzt Ziele für naturnahe Wälder und Flüsse, die Wiedervernässung von Mooren, gesunde Meeresökosysteme sowie mehr Grünflächen in Städten. Zugleich soll sie die Umsetzung bestehender europäischer Vorgaben zum Schutz von Arten und Lebensräumen beschleunigen.


