EU-Handelsabkommen mit Japan und Singapur bald unter Dach und Fach
Die EU-Kommission hat am Mittwoch dem Rat der EU empfohlen, die geplanten Handelsabkommen mit Japan und Singapur zum Abschluss zu bringen. Zivilgesellschaftliche Gruppen kritisierten den Schritt.
Laut Kommission wird das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan die Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten „in vielen Bereichen stärken, das gemeinsame Engagement beider Partner für eine nachhaltige Entwicklung untermauern und als erstes Handelsabkommen überhaupt ein ausdrückliches Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen enthalten.“
Das Netzwerk Gerechter Welthandel widerspricht und fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sowie die Abgeordneten des EU-Parlaments dazu auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen.
Alessa Hartmann, Handelsreferentin bei PowerShift, kritisiert, dass „mehrere Komitees eingerichtet werden, denen nach Vertragsabschluss weitreichende Rechte zugestanden würden. Sie könnten beispielsweise im Nachhinein Anhänge des Abkommens verändern. Eine ausreichende demokratische Rückbindung der Entscheidungen der Ausschüsse durch Parlamente ist nicht gesichert.“
Für die europäische Agrarindustrie soll Japan seine sensiblen Agrarmärkte für europäische Milch- und Fleischexporte öffnen. Dazu sagt Berit Thomsen von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL): „Wir sind im Kontakt mit japanischen Bäuerinnen und Bauern. Sie sehen in JEFTA eine Bedrohung ihrer lokalen und nationalen Märkte. Auch europäische Landwirte zahlen drauf.“
Mit dem Handels- und dem Investitionsabkommen mit Singapur würde die EU zum ersten Mal Abkommen mit einem Mitglied des Verbands südostasiatischer Nationen (ASEAN) schließen.
Nach dem Willen der Kommission sollen die Handelsabkommen mit Japan und Singapur noch vor Mandatsende der Kommission im Jahr 2019 in Kraft treten. Das Investitionsschutzabkommen mit Singapur muss zusätzlich das Ratifizierungsverfahren auf Ebene der Mitgliedstaaten durchlaufen.
Gleichzeitig verhandeln die EU und Japan weiter über Investitionsschutzstandards und die Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten. Beide Aspekte sind vom Handelsabkommen ausgeklammert worden. [aw]
Pressemitteilung der EU-Kommission
Reaktion Netzwerk Gerechter Welthandel