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CITES-Konferenz endet mit Erfolgen für den Artenschutz
EU-News | 28.08.2019
#Biodiversität und Naturschutz

CITES-Konferenz endet mit Erfolgen für den Artenschutz

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c. A different perspective | Pixabay

"Wachsende Mehrheit der Länder stellt Naturschutz über den Kommerz" - so das Fazit der Artenschutzorganisation Pro Wildlife am Ende der CITES-Vertragstaatenkonferenz. Vom 17. bis 28. August tagten in Genf 169 Mitgliedsregierungen (plus EU) sowie rund 1.700 Delegierte, BeobachterInnen und Medien, um bedrohte Tiere und Pflanzen im Welthandel besser zu schützen. Es ging um Handelsbeschränkungen und -verbote für Makohaie, Giraffen und verschiedene Tropenhölzer.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze kommentierte: "Die Beschlüsse von Genf sind gute und wichtige Schritte für den Artenschutz. Die Staatengemeinschaft hat beim Artenschutz Handlungsfähigkeit bewiesen. Das Verbot des internationalen Handels mit Elfenbein und Nashornhorn bleibt bestehen. Das ist ein weiteres Signal im Kampf gegen die Wilderei: Keiner darf mit Wilderei und illegalem Handel mit geschützten Arten Profite machen."

Versuche, den strengen Schutz von Elefanten und Nashörnern aufzuweichen, scheiterten "mit überwältigendem Abstimmungsergebnis", so die Artenschutzorganisation Pro Wildlife. Und trotz heftigem Widerstand wurden erstmals auch für Giraffen bessere Kontrollen beschlossen - Umweltverbände hatten sich auf EU- und deutscher Ebene dafür eingesetzt (EU-News 13.06.2019).

Nach Angaben von Pro Wildlife wurden rekordverdächtige 101 Arbeitsdokumente und 56 Listungsanträge abgearbeitet. Die wichtigsten Ergebnisse aus Sicht der Artenschutzorganisation sind:

  • Elefanten: Zwei Anträge, den Elfenbeinhandel aus insgesamt fünf Ländern (Botswana, Namibia, Südafrika, Simbabwe und Sambia) freizugeben, erhielten eine klare Absage. Auch der Antrag Sambias, den strengen Schutz seiner Elefantenpopulation zu lockern, wurde abgelehnt. Zudem wurde beschlossen, die Ausfuhr wilder Elefanten aus Afrika zu beenden.
  • Für Giraffen wurden trotz heftigem Widerstand aus dem südlichen Afrika erstmals Handelskontrollen beschlossen (CITES Anhang II); überwältigende 83 Prozent der Delegierten stimmten dafür. Giraffen werden als Jagdtrophäen und Dekorationsartikel gehandelt.
  • Für Südliche Breitmaulnashörner bleibt der strenge Schutz erhalten: Ein Antrag Swasilands zur Freigabe des Handels mit Horn und ein Antrag Namibias zum Handel mit Jagdtrophäen und lebenden Tieren wurde abgewiesen.
  • Exotische Heimtiere: Insgesamt 114 Arten, die im internationalen Handel stark gefragt sind, sollen künftig besser geschützt werden. Viele waren bislang ungeschützt, für einige galten bereits Handelsbeschränkungen. Weil sie trotzdem übernutzt wurden, wurde der Handel mit Wildfängen nun komplett verboten. Asiatische Zwergotter sowie 42 Echsen, fünf Schildkröten, eine Schlange, 50 Amphibien und 15 Ornament-Vogelspinnen profitieren von den neuen Schutzbestimmungen. „Seit 20 Jahren dokumentieren wir die teils verheerenden Folgen des Tierhandels für die Artenvielfalt, lange wurde das Thema von der Politik vernachlässigt“, betont Sandra Altherr von Pro Wildlife. „Das Ergebnis bestätigt die Gefährdung vieler Arten durch den internationalen Heimtierhandel.“
  • 18 Arten Haie und Rochen wurden in CITES Anhang II aufgenommen. Damit erhöht sich die Gesamtzahl geschützter Haie und Rochen auf 47 Arten. Auch drei Arten von Seegurken wurden geschützt.

Das Bundesumweltministerium hob hervor, dass der Handel mit gefährdeten tropischen Holzarten aus den Trockenwäldern Afrikas und dem südlichen Amerika stark eingeschränkt wurde. Zukünftig darf nur noch so viel Holz entnommen werden wie nachwachsen kann. Außerdem wurde eine neue Initiative zum besseren Schutz für die vier karnivoren Arten afrikanischer Löwe, Leopard, Afrikanischer Wildhund und Gepard ins Leben gerufen.

Die nächste Vertragsstaatenkonferenz (COP19) wird 2022 in Costa Rica stattfinden. [jg]

www.cites.org

Reaktion BMU

Pressemitteilung Pro Wildlife

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CITES regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Die Konvention hat drei Schutzstufen (Anhänge) für bedrohte Arten. Anhang I regelt das internationale Verbot des kommerziellen Handels mit Tieren aus freier Natur. Für Arten, die in Anhang II aufgeführt sind, ist ein internationaler kommerzieller Handel nur dann legal, wenn das Ausfuhrland bescheinigt, dass er nicht die Wildbestände der betroffenen Art bedroht. Eine Listung in Anhang I oder II muss auf den CITES-Konferenzen mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Anhang III enthält Arten, die von einzelnen Vertragsstaaten für ihren Hoheitsbereich unter Schutz gestellt werden. In der EU wird CITES durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels umgesetzt - einschließlich nachfolgender Änderungen.
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Blogbeitrag ProWildlife vom 08.08.2019: CITES und die Rolle der EU

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