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EU-Staaten fordern Maßnahmen für besseren Artenschutz
EU-News | 20.12.2019
#EU-Umweltpolitik #Biodiversität und Naturschutz

EU-Staaten fordern Maßnahmen für besseren Artenschutz

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c. Pixabay

Die Umweltminister*innen der EU-Mitgliedstaaten haben kurz vor der Weihnachtspause noch emsig gearbeitet: der Schutz der Biodiversität und der Europäische Grüne Deal standen im Mittelpunkt.

Der Rat nahm Schlussfolgerungen zur Bewahrung der Artenvielfalt weltweit an. Das Papier enthält politische Vorgaben für die Arbeit an einem globalen Biodiversitätsrahmen für die Zeit nach 2020.

Der Rat weist mit großer Besorgnis auf den „alarmierenden Zustand der Natur“ hin: Etwa eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht, und ein ungebremst fortschreitender Klimawandel hätte schwerwiegende Folgen. Der Rat unterstreicht, wie wichtig es für die EU und ihre Mitgliedstaaten ist, nationale Strategien und Aktionspläne zugunsten der Artenvielfalt (NBSAPs) mit klaren Zeitrahmen zu entwickeln und anzunehmen, um den globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 zu verwirklichen.

Darüber hinaus fordert der Rat die vollständige, wirksame und kohärente Einbeziehung der biologischen Vielfalt in den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021 2027 sowie in zentrale Politikbereiche, zum Beispiel in die Gemeinsame Agrarpolitik, die Gemeinsame Fischereipolitik und in den neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft.

Der Rat fordert die Kommission zudem auf, als Kernelement des europäischen Grünen Deals unverzüglich eine ehrgeizige, realistische und kohärente EU-Biodiversitätsstrategie bis 2030 zu entwickeln. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihr Vize Frans Timmermans hatten vor einigen Tagen die Inhalte des Europäischen Grünen Deals vorgestellt (EU-News vom 12.12.2019).

Das europäische Büro des WWF reagierte positiv auf die Position des Umweltrates. Er erkenne die Dringlichkeit an, mit der gegen das dramatische Artensterben vorgegangen werden müsse. Jedoch blieben nach Ansicht des WWF die Schlussfolgerungen zu vage. Es fehlten vor allem spezifische, messbare und rechtlich verbindliche Zielvorgaben. Außerdem erinnerte die Umweltschutzorganisation daran, dass die EU in der Vergangenheit bereits ehrgeizige Ziele zum Artenschutz hatte, diese jedoch mit Ach und Krach verfehlt. Eine EU-Biodiversitätsstrategie 2030 müsse schnell auf den Weg gebracht werden.

Atommüll

Darüber hinaus verabschiedeten die Ständigen Vertreter*innen der Mitgliedstaaten am Donnerstag Schlussfolgerungen zur Entsorgung von radioaktiven Abfälle, die durch die nichtenergetische Nutzung nuklearer Technologien anfallen. Dabei geht es beispielsweise um abgebrannte Brennelemente aus Forschungsreaktoren, radioaktive Abfälle aus der Herstellung von Radioisotopen, radioaktive Abfälle aus Krankenhäusern usw.

Die EU-Staaten halten es für wichtig, die Menge radioaktiver Abfälle so gering wie möglich zu halten und eine verantwortungsvolle und sichere Handhabung, Lagerung und Entsorgung der Abfälle zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass es in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt, eine nationale Strategie für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu formulieren. Gleichzeitig erkennt der Rat aber an, dass gemeinsam genutzte Dienste und Anlagen als praktikable Alternative betrachtet werden könnten, wenn nationale Lösungen nicht verfügbar oder durchführbar sind.

Die nächste Sitzung des Umweltrats findet voraussichtlich am 5. März unter kroatischem Vorsitz statt. [aw]

Zusammenfassung der Umweltratssitzung   

Biologische Vielfalt: Rat nimmt Schlussfolgerungen an   

Abfallentsorgung im Bereich der nichtenergetischen Nutzung nuklearer Technologien: Rat nimmt Schlussfolgerungen an   

WWF EU: Member States support global action for biodiversity, but concrete commitments missing 

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