Österreich verliert Rechtsstreit um bewilligte Zuschüsse für Hinkley Point C
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Dienstag bestätigt, dass die Genehmigung staatlicher Beihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C durch die EU-Kommission rechtmäßig war.
Hierbei handelte es sich um ein Berufungsverfahren, das Österreich gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) von 2018 angestrengt hatte. Der EuGH folgte mit seinem Urteil offenbar den Schlussanträgen des Generalanwalts Gerard Hogan, der bereits im Mai dieses Jahres empfohlen hatte, die Nichtigkeitsklage Österreichs gegen die EU-Kommission abzuweisen (EU-News vom 07.05.2020).
Zur Begründung hieß es, dass der Grundsatz des Umweltschutzes, das Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip und der Grundsatz der Nachhaltigkeit, auf die sich Österreich bei der Klage gestützt hatte, nicht dem entgegenstehen, dass staatliche Beihilfen für den Bau oder den Betrieb eines Kernkraftwerks gewährt werden. Jeder EU-Mitgliedstaat könne überdies die Art seiner Energieversorgung frei wählen. Dazu zähle auch die Atomenergie. Die Entscheidung der EU-Kommission, die britischen Zuschüsse durchzuwinken, sei somit kein Verstoß gegen die EU-Beihilfevorschriften.
Österreich hatte geltend machen wollen, dass Kernenergie keine Zukunftstechnologie sei und deshalb von staatlichen Beihilfen ausgeschlossen werden sollte. Mit dem EuGH-Urteil dürfte das letzte Wort in der Causa Hinkley Point C gesprochen worden sein. [aw]