Was nicht Gentechnik ist, darf nicht patentiert werden
Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung dürfen nicht durch ein Patent geschützt werden. Das bekräftigte der Beschwerdehof des Europäischen Patentamts (EPA). Das Netzwerk Keine Patente auf Saatgut! begrüßte die Entscheidung.
Die Mitglieder der Großen Beschwerdekammer des EPA erklärten vergangene Woche, dass Patentanträge für im Wesentlichen durch biologische Züchtungsverfahren entstandene Tiere und Pflanzen nicht zulässig seien. In ihrer Entscheidung beziehen sie sich auf alle seit Juli 2017 eingereichten Anträge. Seitdem ist die Patentierung von konventioneller Tier- und Pflanzenzucht nach europäischem Patentrecht eigentlich bereits verboten. Im nun entschiedenen Verfahren überprüfte und bestätigte die Große Beschwerdekammer diese Regelung.
Für das Netzwerk „Keine Patente auf Saatgut!“ ist das Urteil ein Erfolg in einem jahrelangen Kampf gegen die Patentierung von Pflanzen. „Unsere Kenntnisse über Züchtungsverfahren wurden über Jahrhunderte von Landwirtschaft und Züchtung entwickelt, nicht aber von der Industrie erfunden“, kommentierte Martha Mertens vom BUND im Namen von Keine Patente auf Saatgut!
Damit es tatsächlich nicht mehr möglich ist, konventionell gezüchtete Pflanzen als Erfindungen zu schützen, fordert Keine Patente auf Saatgut! politische Maßnahmen, um die noch „bestehenden Schlupflöcher“ zu schließen. So seien klare Definitionen erforderlich, um patentierbare technische Erfindungen von normaler Züchtung zu unterscheiden. Es sei Unternehmen in der Vergangenheit immer wieder gelungen, sich geltenden Verboten zu entziehen. Die Unterschiede zwischen Verfahren der Gentechnik und der konventionellen Züchtung müssten in eindeutigen Regeln und in der Entscheidungsfindung des EPA deutlich gemacht werden, betonte Christoph Then, Sprecher des Netzwerks.
Auch Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament und Mitglied im Umweltausschuss (ENVI) begrüßte die Nachricht und forderte das EPA auf, alle in der Vergangenheit entschiedenen Fälle zu prüfen. „Egal, um wie viele Patente es dabei geht“, so Häusling.
Die Abgeordneten des Europaparlaments hatten sich vergangenes Jahr in einer Resolution gegen Patente auf im Wesentlichen biologische Verfahren ausgesprochen und diese an das EPA übermittelt (siehe EU-News vom 20.09.2019). [km]
Pressemitteilung des Europäischen Patentamts