Zu viel Stickstoffdioxid: Deutschland fährt gerichtliche Schlappe ein
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Donnerstag geurteilt, dass Deutschland von 2010 bis 2016 „systematisch und anhaltend“ die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) nicht eingehalten und damit gegen die EU-Luftqualitätsrichtlinie verstoßen hat.
Der Gerichtshof stellte fest, dass in zahlreichen deutschen Städten und Ballungsräumen – wie Berlin, Stuttgart, München, Köln und Düsseldorf – sowohl der Jahresgrenzwert als auch der Stundengrenzwert für NO2 in der Luft zu oft und lang anhaltend überschritten wurden. Zudem habe Deutschland gegen seine Verpflichtungen verstoßen, die sich aus der EU-Luftqualitätsrichtlinie ergeben. Insbesondere habe das Land nicht dafür gesorgt, dass die Luftqualitätspläne geeignete Maßnahmen vorsehen, um wirksam gegen die Belastung mit NO2 vorzugehen. Daher hat der Gerichtshof einer Klage der EU-Kommission in vollem Umfang stattgegeben. Im Jahr 2018 hatte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte das Urteil. „Die heutige Entscheidung des EuGH ist eine schallende Ohrfeige für eine Regierungspolitik, die einseitig die Wirtschaftsinteressen betrügerischer Automobilkonzerne bedient und auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger pfeift. Eine neue Bundesregierung muss sicherstellen, dass alle circa zehn Millionen noch auf unseren Straßen verkehrenden Betrugs-Diesel entweder stillgelegt oder auf Kosten der Hersteller nachgerüstet werden“, betonte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH forderte dementsprechend eine Neuausrichtung der Mobilität in den Städten, eine schnelle Umwidmung von Straßenflächen in geschützte Radwege und die Stilllegung beziehungsweise Hardware-Nachrüstung der knapp zehn Millionen Dieselfahrzeugen auf Kosten der Automobilhersteller.
Redakteurin: Ann Wehmeyer
Tropenholz auf der Gorch Fock? DNR und WWF legen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein
Wurde die Gorch Fock, Segelschulschiff der deutschen Marine, mit illegal geschlagenem Tropenholz restauriert? Bald endet die Frist zur Aufbewahrung der Dokumente, die genau diese Frage beantworten könnte. Bisher weigert sich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) jedoch trotz ihres staatlichen Prüfauftrags, den dringenden Verdacht und damit einige der Dokumente überhaupt zu prüfen. Genau dazu will der Deutsche Naturschutzring (DNR) mit fachlicher Unterstützung des WWF Deutschlands die BLE in einem gerichtlichen Eilverfahren verpflichten. Das eingeschaltete Oberverwaltungsgericht Münster ruft in dem Verfahren wahrscheinlich den Gerichtshof der Europäischen Union an.