Klimapolitik im Umweltrat, das Recht auf eine gesunde Umwelt und Aarhus

Die EU-Umweltminister*innen berieten am Mittwoch über das Fit-for-55-Paket und die UN-Klimakonferenz. Im Europarat gibt es Bestrebungen, das Recht auf eine intakte Umwelt in der Menschenrechtskonvention zu verankern. Das EU-Parlament votierte für eine Ausweitung des Klagerechts bei Umweltverstößen.
Fit for 55 und COP26 im Umweltrat
Zum ersten Mal nach der Veröffentlichung im Juli haben sich die EU-Umweltminister*innen formal auf ihrer Sitzung am Mittwoch über einzelne Initiativen des Klimapakets Fit for 55 ausgetauscht. Im Einzelnen ging es um den europäischen Emissionshandel (ETS) und die Lastenteilungsverordnung (ESR), die national verbindliche Klimaziele für die Abfallwirtschaft, Verkehr, Gebäude und die Landwirtschaft vorsieht. Hinzu kommen die Verordnung zur Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie CO2-Emissionsstandards für Pkws. Ebenso stand der neu zu schaffende Klimasozial-Fonds auf der Agenda.
In einer Pressemitteilung des Rates hieß es lediglich, dass sich die Debatte auf die Verbindungen zwischen den Initiativen sowie auf ihren Beitrag zu den verstärkten Klimaambitionen der EU konzentriert habe. Auch sei die Frage nach der Verteilung der Anstrengungen zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten und der Wirtschaftssektoren diskutiert worden. Insbesondere ging es um die Ausweitung des Emissionshandels auf Gebäude und den Straßenverkehr.
In den Schlussfolgerungen zur COP26 fordert der Umweltrat alle Vertragsstaaten des Pariser Abkommens auf, ehrgeizige national festgelegte Beiträge (nationally determined contributions, NDC) vorzulegen und am Ziel festzuhalten, bis 2025 jährlich 100 Milliarden US-Dollar zu mobilisieren. Mit dem Geld sollen Länder des Globalen Südens unterstützt werden, die am stärksten von den Folgen der Klimakrise betroffen sind. Der Rat präferiert außerdem einen gemeinsamen Zeitrahmen von fünf Jahren für die Überprüfung und Anpassung der NDCs aller Vertragsparteien.
Die Schlussfolgerungen stellen das übergeordnete Mandat der EU für die COP26 dar. Das spezifische Verhandlungsmandat zur Klimafinanzierung hatte der Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) am Dienstag angenommen.
Vorab-Forderungen von Umweltverbänden
Die Klimaschutzorganisation CAN Europe forderte die EU-Finanz- und Umweltminister*innen auf, bei der UN-Klimakonferenz COP26 einen „Fair für 1,5“-Ansatz zu verfolgen und das Fit for 55-Paket zu verabschieden. Die EU müsse angesichts der Klimakrise dafür sorgen, dass die EU-weiten Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent reduziert werden.
Der Präsident des Deutschen Naturschutzrings Kai Niebert appellierte speziell an Bundesumweltministerin Svenja Schulze, die klimapolitische Aufbruchsstimmung nach der Bundestagswahl in die Verhandlungen über das Klimapaket zu tragen. Schulze müsse klarmachen, dass die geschäftsführende Bundesregierung den Wählerwillen für mehr Klimaschutz ernstnehme.
Ein Grünes Weimarer Dreieck wollen indes 14 Umweltverbände aus Polen, Frankreich und Deutschland. Für die Umsetzung des Green Deals könne dieses Format nützlich sein, wenn ein „intensiver Klimadialog zwischen den drei Staaten“ gefördert werde. Das Weimarer Dreieck war vor 30 Jahren als Forum zwischen Paris, Berlin und Warschau nach dem Ende des Kalten Krieges entstanden, wird aber seit Jahren kaum genutzt.
Ergebnisse des Umweltrats vom 06.10.2021
Schlussfolgerungen des Umweltrats zur UN-Klimakonferenz COP26
ECOFIN Council conclusions on climate finance
DNR-Pressestatement zu den Verhandlungen über das EU-Klimapaket „Fit for 55“
Vorstoß für ein Recht auf eine gesunde Umwelt
In der vergangenen Woche stimmte die parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE) für einen Entwurf, der die Aufnahme des Rechts auf eine sichere, gesunde und nachhaltige Umwelt in die Europäische Menschenrechtskonvention fordert. Der Entwurf geht nun an das Ministerkomitee des Europarats (CM), welches das letzte Wort bei der Ausarbeitung eines neuen Protokolls zur Konvention hat. Ein ähnliches Ersuchen aus dem Jahr 2009 hatte das CM abgelehnt, heißt es in der PACE-Pressemitteilung.
Neben dem Entwurf nahmen die Mitglieder mehrere Entschließungen und Empfehlungen zur stärkeren Verankerung von Klima- und Umweltschutz auf allen politischen Ebenen an. Und es startete die Hashtag-Initiative #EnvironmentRightNow. PACE-Präsident Rik Daems dazu: „Wir müssen diese Initiative jetzt verbreiten, nicht um unserer Organisation willen, sondern um unser aller Gesundheit und Wohlbefinden willen“.
COE-PACE: Anchoring the right to a healthy environment: #EnvironmentRightNow
Aarhus-Verordnung: Parlament und Rat bestätigen Trilogergebnis
Diese Wochen stimmten sowohl das Plenum des EU-Parlaments als auch der Umweltrat dem erzielten Kompromiss der informellen Verhandlungen vom Sommer (EU-News vom 13.07.2021) zu. Damit wird die Aarhus-Verordnung geändert. Die Klagemöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen in Umweltbelangen sollen ausgeweitet werden.
Vom 18. bis 22. Oktober findet das siebte Treffen der Vertragsstaaten (MOP7) der internationalen Aarhus-Konvention in Genf statt. Auf diesem Treffen werden voraussichtlich die festgestellten Vertragsverstöße der EU verhandelt.
EU-Parlament: Legislative Entschließung zur Änderung der Aarhus-Verordnung 2020/0289 (COD)
Rat der EU: Aarhus-Verordnung: Rat legt Standpunkt in erster Lesung fest
UNECE: Seventh session of the Meeting of the Parties to the Aarhus Convention
Redakteurin: Ann Wehmeyer