Position | 01.07.2020
#Biodiversität und Naturschutz #Wirtschaft Gesetzentwurf zur Mobilisierung von Bauland
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) ist der Ansicht, dass die vorgesehene Novelle den gesellschaftlichen Anforderungen für eine moderne und nachhaltige städtebauliche Entwicklung nicht gerecht wird. Es fehlen insbesondere Standards für flächenschonendes und bodenschützendes Bauen, für Klimaschutz und Klimaanpassung, für den Schutz der biologischen Vielfalt und des Stadtgrüns, für Energieeffizienz und für die Umsetzung der Verkehrswende.
Der DNR lehnt die Fortführung des § 13b BauGB ab und fordert eine ersatzlose Streichung.
- Der § 13b dient als Mitnahmeeffekt zum Verzicht auf Umweltprüfung und Ausgleichsmaßnahmen: Vorrangiges, wenn nicht gar alleiniges Motiv vieler Gemeinden für die Aufstellung von Bebauungsplänen nach § 13b BauGB ist der vollständige Verzicht auf eine Umweltprüfung.
- Der § 13b steht dem Ziel einer Reduktion des Flächenverbrauchs entgegen: Er widerspricht dem Ziel einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung, die dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“ folgt und den Neubau auf der „grünen Wiese“ weitestgehend vermeidet. Dies wird in einem aktuellen Bericht des Umweltbundesamtes (Texte 93/2020: Qualitative Stichprobenuntersuchung zur kommunalen Anwendung des § 13b BauGB) erneut eindeutig bestätigt.
- Das Ziel einer Schaffung von kostengünstigem Wohnraum wird verfehlt: Über § 13b BauGB werden in erheblichem Umfang Gebiete für Ein- und Zweifamilienhäuser geplant. Der somit geschaffene Wohnraum ist nur gering und insbesondere nicht günstig.
- Das Instrument des Flächennutzungsplans wird weiter entwertet: Die Gemeinden nutzen die Gelegenheit exzessiv, Bauleitplanung ohne Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zu betreiben.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier: