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Bundesnaturschutzgesetz
Position | 15.12.2016
#Biodiversität und Naturschutz

Bundesnaturschutzgesetz

"Der DNR begrüßt im Grundsatz einige der vorgeschlagenen Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz. Angesichts der enormen Herausforderungen, die mit einer Erreichung der Biodiversitätsziele bis zum Jahr 2020 verbunden sind, wären weitergehende Korrekturen allerdings dringend erforderlich."

Die Schaffung eines Verbundes an Biotopen ist eine der zentralen Aufgaben des Naturschutzes. Analoge Regelungen existieren in den §§ 3 und 10 der FFH-Richtlinie. Trotz der rechtlichen Vorgaben und der naturschutzfachlichen Ziele wird die Anlage von Biotopverbundstrukturen bislang nur unzureichend realisiert. Die zunehmende Intensivierung der Landnutzung und der Ausbau der technischen Infrastruktur haben dazu geführt, dass die für den Naturschutz bedeutsamen Lebensräume heute weitestgehend inselartig verteilt und isoliert sind. Weitere Gefährdungen werden durch zunehmende Randeinflüsse und Luftschadstoffe (z. B. Stickstoffeinträge) verursacht.

DNR Stellungnahme

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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