DNR kritisiert CSU-Forderungen zur Abschaffung der Verbandsklage als sachlich unbegründete Scheindebatte

Nach Informationen der BILD-Zeitung möchte die CSU-Landesgruppe im Bundestag das Verbandsklagerecht im Umweltbereich abschaffen. Hierzu kommentiert DNR-Präsident Kai Niebert:
„Wenn Brücken zerbröseln und Bahnstrecken in desolatem Zustand sind, liegt das nicht an Umweltverbänden, sondern an einer Politik, die Infrastruktur und Genehmigungsbehörden kaputt gespart hat. Der Vorstoß der CSU, das Verbandsklagerecht für Umweltverbände abzuschaffen und Klagen auf ‚unmittelbar Betroffene‘ zu beschränken, ist eine Scheindebatte – und ein Angriff auf rechtsstaatliche Kontrolle.
Die Fakten sind eindeutig: Nach den vom Umweltbundesamt begleiteten Erhebungen gab es im Zeitraum 2021 bis 2023 im Schnitt rund 69 Umweltverbandsklagen pro Jahr. Dem stehen jährlich etwa 1.000 UVP-pflichtige Genehmigungsentscheidungen gegenüber. Von rund 400 anerkannten Vereinigungen haben in diesem Zeitraum nur 34 überhaupt geklagt – nicht einmal zehn Prozent.
Gerade weil wir wollen, dass Einwände von denjenigen kommen, die sich auskennen und betroffen sind, ist das Verbandsklagerecht sinnvoll: Bürgerinnen und Bürger bündeln sich in anerkannten Vereinen, bringen ihre Expertise gemeinsam ein und strukturieren Einwände fachlich und rechtlich. Das wirkt bürokratieentlastend – für Projektträger, Behörden und Gerichte.
Damit sie überhaupt klagen dürfen, ist die Anerkennung unserer Mitgliedsverbände an klare Bedingungen geknüpft: Sie müssen umweltbezogen argumentieren und bringen häufig lokale Sachkenntnis und Fachgutachten ein. Dies sorgt für rechtlich relevante, wissenschaftsbasierte Einwände und verbessert Entscheidungen schon im Verwaltungsverfahren, anstatt eine "not in my backyard"-Mentalität durch Einzelklagen zu befördern.
Hinzu kommt: Umweltverbandsklagen sind in rund der Hälfte der Fälle ganz oder teilweise erfolgreich, im Gegensatz zu allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Verfahren, deren Erfolgsquote bei rund zehn Prozent liegt. Das spricht für sorgfältige Prüfung der Verbände und zugleich für Vollzugsdefizite und ist kein Zeichen von ‚Missbrauch‘, sondern ein Hinweis darauf, dass Umweltrecht in Genehmigungen zu oft nicht sauber vollzogen wird. Wer diese Kontrolle schwächt, produziert nicht schnellere Verfahren, sondern mehr Rechtsunsicherheit – und am Ende mehr Konflikte.
Der CSU-Vorstoß bewegt sich zudem auf dünnem Eis: Das Verbandsklagerecht folgt zwingenden EU-Vorgaben und der Aarhus-Konvention; der Europäische Gerichtshof verlangt effektiven Rechtsschutz gerade auch für anerkannte Umweltvereinigungen. Wer hier die Axt ansetzt, riskiert jahrelange Rechtsstreitigkeiten – nur dann eben über die Zulässigkeit des Abbaus von Rechtsschutz.
Wir sind jederzeit gesprächsbereit darüber, wie Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller werden – mit gut ausgestatteten Behörden, klaren Standards, digitalisierten Verfahren und frühzeitiger Beteiligung. Wer stattdessen mit dem Vorschlaghammer an Grundpfeilern des Rechtsstaats arbeitet, löst kein einziges Infrastrukturproblem."
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