DNR: Das Land wirksam modernisieren – Umweltschutz besser gewährleisten
Modernisierungsagenda formuliert kleinteilige Ziele und bleibt in der Umsetzung vage

Berlin - Die in der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Förderale Modernisierungsagenda von Bund und Ländern beinhaltet viele kleinteilige Zielformulierungen für eine effizientere und unbürokratischere Organisation von Staat und Verwaltung. Es fehlt jedoch der Fokus auf die zentralen Herausforderungen und auf machbare, gut begründete Umsetzungsschritte. Dank der Intervention von Bundesumweltminister Carsten Schneider wurde in dem Papier ein massiver Angriff auf geltendes Umweltrecht verhindert. Dennoch wird weiterhin suggeriert, Umweltschutz sei wesentlicher Teil des Bürokratisierungsproblems und der Hemmnisse, Deutschland zu modernisieren. „Umweltschutz ist keine Verfügungsmasse von Entbürokratisierung und kein Hindernis für Modernisierung. Als Staatsziel ist Umweltschutz im Grundgesetz verankert und muss daher umfassend gewährleistet werden“, sagte Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR).
Allein der Pakt für Planungsbeschleunigung von Bund und Ländern aus dem Jahr 2023 blieb bis heute hinter seinen eigenen Ambitionen in der Umsetzung weit zurück. Nunmehr geht man in der Ambition sogar noch einen Schritt weiter. „Fraglich ist, wie es mit nochmals gesteigerter Ambition im Vergleich zur Vorgängerregierung gelingen soll, strukturelle Verbesserungen in Deutschland zu erreichen, die am Ende das Niveau des Umweltschutzes mit weniger Aufwand besser und nicht schlechter gewährleisten“, so Schöne weiter. Diese Antwort bleibt die Föderale Modernisierungsagenda schuldig und verliert sich in kleinteiligen Aussagen.
Nach Überzeugung des DNR fehlen in der Agenda insbesondere nachfolgende Maßnahmen, die zur Modernisierung des Umweltsektors sowie zur Entbürokratisierung und Planungsbeschleunigung beitragen:
- Die frühzeitige und informelle Öffentlichkeitsbeteiligung sollte konsequent in den Verfahren praktiziert und der Austausch von gelingender Beteiligung wissenschaftlich begleitet und somit nachnutzbar gemacht werden. Umweltdemokratie ist ein Wesenselement eines funktionsfähigen Rechtsstaats.
- Die gezielte und bedarfsgerechte Verbesserung der personellen Ausstattung der Genehmigungs- und Zulassungsbehörden und eine bessere Vernetzung mit den Fachbehörden sind überall in Deutschland sicherzustellen. Neue Instrumente wie flexible Genehmigungsteams (FGT) für Zulassungs- und Genehmigungsbehörden sind zu etablieren, um bei Engpässen und Krisen die Funktionsfähigkeit der Behörden sicherzustellen.
- Die Digitalisierung der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren ist deutlich zu verbessern. Digitale Portale sollten schneller und umfassender die Daten und Unterlagen zu Genehmigungs- und Zulassungsverfahren zur Verfügung stellen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung als Optimierungsinstrument muss dabei erhalten bleiben. Die digitalen und zentralen UVP-Portale sollten sogar ausgebaut werden.
- Es ist ein auf die jeweiligen Genehmigungs- und Zulassungssektoren abgestimmtes Monitoring der bisherigen Beschleunigungsgesetze aufzubauen. Bislang gibt es kein organisiertes Lernen oder eine gesetzliche Notwendigkeit, aus den Erfahrungen der neuen Beschleunigungsgesetze Rückschlüsse zu ziehen.
Klar ist: Ein Staat wie Deutschland mit seinem modernen Verwaltungshandeln muss schneller und effizienter werden. „Anstatt ständig wiederkehrender ideologischer Angriffe auf das Umweltrecht und die Beteiligungsrechte brauchen wir eine Beschränkung auf wirksame Maßnahmen für eine nachhaltige Modernisierung unseres Landes“, sagte Schöne.
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