DNR kritisiert Infrastruktur-Zukunftsgesetz als Freibrief für mehr Umweltzerstörung

Der Bundestag hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz verabschiedet, das die Genehmigung und den Bau von Infrastrukturvorhaben vereinfachen und beschleunigen soll. Den Beschluss kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):
„Das Gesetz stellt einen Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt dar. Mit der Gießkanne sollen undifferenziert Infrastrukturvorhaben wie der Bau von Autobahnen mit einem überragenden öffentlichen Interesse priorisiert werden, auch wenn damit erhebliche Schäden für Natur und Umwelt verbunden sind. Zudem sieht das Gesetz weitreichende Änderungen des Verfahrensrechts wie Genehmigungsfiktionen, Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung oder die Ausweitung vorläufiger Anordnungen vor. Diese Änderungen erhöhen das Risiko irreversibler Schäden.
Mit den Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet sich die Politik von den Grundsätzen des Verursacherprinzips. Denn Vorhabenträger können sich künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien. Die Gleichstellung der Ersatzgeldzahlung wird Eingriffe und Flächenverbrauch weiter befördern. Umso unverständlicher ist, dass das geplante Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur, das den erwartbaren Schaden zumindest ansatzweise kompensieren sollte, immer noch nicht von der Bundesregierung beschlossen wurde.
Wenn die Politik Verfahren vereinfachen und beschleunigen möchte, sollte sie bestehende Beschlüsse umsetzen und die offene Ziele angehen. Dazu gehören die konsequente Digitalisierung der Genehmigungs- und Zulassungsverfahren, frühzeitige und informelle Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die gezielte Verbesserung und Flexibilisierung der Fachbehörden.“
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