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EnWG-Novelle zur Gasnetz-Transformation darf keine neuen Kostenfallen schaffen
Pressemitteilung | 25.03.2026
#Klima und Energie

EnWG-Novelle zur Gasnetz-Transformation darf keine neuen Kostenfallen schaffen

Kabinettsbeschluss zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gasleitung Rohr Gas Leitung Energie Netz
© adobestock_710655430.jpeg// KI-generiert

Berlin - Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) begrüßt den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoffpakets als wichtigen, überfälligen Schritt. Erstmals wird ein verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen, der die mittel- und langfristige Stilllegung von Gasnetzen ermöglicht. 

„Die Bundesregierung erkennt mit diesem Gesetzentwurf endlich an, was energiepolitisch längst Realität ist: Gas ist keine Übergangslösung, sondern ein Auslaufmodell: Klimaschädlich, teuer und geopolitisch hochriskant“, erklärt DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. „Die aktuellen Preisentwicklungen zeigen erneut, wie stark Gaspreise von Krisen und Konflikten getrieben werden.“

Der Entwurf setzt wichtige Impulse: Netzbetreiber erhalten erstmals einen klaren Rahmen für die geordnete Stilllegung von Gasverteilnetzen. Im Vergleich zum Referentenentwurf sind die Fristen für die Stilllegung gekürzt sowie die Information und der Schutz von Verbraucher*innen gestärkt worden. Damit wird ein überfälliger Strukturwandel eingeleitet.

Umso widersprüchlicher ist es, dass die Bundesregierung parallel neue Fehlanreize setzt. Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) läuft sie Gefahr, die Menschen weiter an die Gasnutzung und das Gasnetz zu binden.

„Es wäre ein strategischer Fehler, einerseits den Ausstieg aus den Gasnetzen regulatorisch vorzubereiten und zugleich zu suggerieren, Neuinvestitionen in Gaskessel seien eine Alternative unter vielen“, so Schöne. „Das führt direkt in eine Kostenfalle für Millionen Haushalte.“

Der Gesetzentwurf hat zudem erhebliche Lücken: Es fehlen verbindliche Stilllegungspläne für die Gasverteilnetze, also die Leitungen, die direkt die Endkund*innen erreichen. Ohne klare Planung drohen steigende Kosten und erhebliche soziale Verwerfungen - und damit genau die Kostenrisiken, die für Verbraucher*innen vermieden werden müssten.

Die wirtschaftlichen Risiken sind erheblich: Steigende Netzentgelte bei sinkender Nutzer*innenzahl, zusätzliche Belastungen durch Instrumente wie eine mögliche Grüngasquote und nicht zuletzt höhere CO₂-Preise werden die Kosten für Gaskund*innen massiv erhöhen.

Nicht zuletzt ermöglicht der Gesetzentwurf fossile Gaslieferungen bis 2050, also fünf Jahre nach der gesetzlich festgelegten Klimaneutralität 2045, sofern die Emissionen über die Abscheidung und geologischen Verpressung von CO₂ (CCS) aufgefangen werden. „Fossiles Gas ist auch mit CCS nicht klimaneutral und darf nicht zur Hintertür für fossile Energien nach 2045 werden”, so Schöne.

Kontakt für Rückfragen

Alexander Kräß

Projektreferent für Klima- und Energiepolitik, insbesondere Gas und Wasserstoff

alexander.kraess@dnr.de

Melissa Ihlow

Referentin für Pressearbeit und Social Media

0160 5526852

melissa.ihlow@dnr.de

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