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EU-Beihilfeverfahren für Braunkohle-Entschädigungen verzögert sich
Pressestatement | 25.11.2020
#Klima und Energie

EU-Beihilfeverfahren für Braunkohle-Entschädigungen verzögert sich

Kohlekraftwerk
© AdobeStock/Jana Schönknecht
Kohlekraftwerk

Die Mitteilung der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission, voraussichtlich ein förmliches Prüfverfahren zu den Braunkohle-Entschädigungen im Zuge des Kohleausstiegsgesetz einzuleiten, kommentiert Kai Niebert, Präsident des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):

„Die Entscheidung der EU-Kommission war zu erwarten. Wenn nicht nachvollziehbare Entschädigungen ohne irgendwelche Kriterien in Hinterzimmern ausgekungelt werden, stellen sich nicht nur dem Steuerzahler Fragen der Rechtmäßigkeit. Insbesondere die Höhe der Braunkohle-Entschädigungen für die LEAG ist unangemessen und willkürlich. Die Abschaltdaten der LEAG-Kraftwerke decken sich frappierend mit den ohnehin betriebswirtschaftlich geplanten Abschaltungen. Damit sollen 1,75 Milliarden Euro ohne Klimaschutz fließen. Die skandalöse Intransparenz und Heimlichtuerei des Wirtschaftsministeriums fällt ihnen nun auf die Füße

Für uns war immer klar: Entschädigungen sind nur dort denkbar, wo Kraftwerke deutlich früher abgeschaltet werden als geplant. Wenn die LEAG Entschädigungen bekommen soll, muss sie den Kohleausstieg in der Lausitz deutlich beschleunigen und Jänschwalde spätestens 2025 vom Netz nehmen. Andernfalls wissen wir mit 1,75 Milliarden Euro in der derzeitigen Corona-Krise sicher Besseres anzufangen.“

Kontakt für Rückfragen

Prof. Dr. Kai Niebert

Präsident

030 6781775-902

niebert@dnr.de

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