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Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Gesetz von gestern statt für die Zukunft
Pressemitteilung | 17.12.2025
#Biodiversität und Naturschutz

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Gesetz von gestern statt für die Zukunft

NABU, BUND und DNR fordern umfangreiche Nachbesserungen

Autobahn Neubau
© AdobeStock/Jonathan
Autobahn Neubau

Berlin – Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist aus Sicht des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR), des NABU (Naturschutzbund Deutschland) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein tiefgreifender Eingriff in zentrale Umweltschutzstandards und stellt eine Zäsur im Umgang mit Natur und Umweltverbänden dar. 

„Mit dem Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes wird ein zentraler Grundsatz des Naturschutzes aufgegeben: Das Prinzip, dass diejenigen die Folgen tragen, die Lebensräume und Ökosysteme vor Ort beeinträchtigen, wird damit ausgehebelt. Außerdem werden erprobte Beteiligungsrechte ausgehöhlt“, so die Verbandsspitzen übereinstimmend.“

Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR): 

„Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird der Eindruck erweckt, Umweltschutz würde Modernisierung hemmen und sogar die Demokratie gefährden. Aber der verfassungsrechtliche Schutz der Umwelt ist essenziell für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen und damit für unsere Daseinsvorsorge. Infrastrukturprojekte dürfen nicht mit der Brechstange durchgesetzt werden, da sonst irreversible Schäden entstehen und Vertrauen verloren geht. Beteiligung der Zivilgesellschaft und partnerschaftliche Lösungen sind Voraussetzungen einer lebendigen Demokratie.“

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Geldzahlungen statt realer Flächenkompensation, so wie es im Infrastruktur-Zukunftsgesetz aktuell vorgesehen ist, sind ein massiver Paradigmenwechsel: Ohne echte Flächen beispielsweise für Schutzgebiete, einen Biotopverbund oder natürlichen Klimaschutz können wir unsere Natur nicht bewahren. Die Frage, wo Infrastruktur überhaupt entstehen kann, entscheidet sich bei der Flächenverfügbarkeit. Wer also das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ernst meint, darf es nicht losgelöst vom Naturflächenbedarfsgesetz betrachten, sondern muss Regelungen zur Eingriffsfrage dort verankern. Dadurch kann die Infrastruktur-Modernisierung zu einer Vernetzung starker Naturflächen in Deutschland führen – und so zum Erfolgsmodell werden.” 

Verena Graichen, Geschäftsführerin Politik beim BUND sagt: 

„Der Entwurf für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist ein massiver Angriff auf Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt. Jedes große Infrastrukturprojekt hat Wirkungen auf die Natur. Deswegen ist es richtig und wichtig Alternativen zu prüfen, die Alternative mit dem geringsten Schaden zu wählen und für Ausgleich zu sorgen. Wenn Raumplanung und Umweltverträglichkeitsprüfungen wegfallen und die Öffentlichkeit kaum beteiligt wird, werden uninformierte und damit schlechtere Entscheidungen getroffen. Für den Verkehrsbereich gilt: Wer alles priorisiert, priorisiert nichts. Richtig wäre: Erhalt vor Neubau, Schiene vor Straße.”

Mehr Informationen: Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz | Deutscher Naturschutzring

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

Adréana Hess

Referentin für Kommunikation

030 6781775-82

adreana.hess@dnr.de

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