Jetzt die Wiederherstellung anpacken: Intakte Natur stärkt die Krisenvorsorge

Berlin, 18.08.2026 – Zum zweiten Jahrestag der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) betont der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) die Bedeutung gesunder Ökosysteme für die Widerstandsfähigkeit von Gesellschaft und Wirtschaft. Bis zum 1. September 2026 muss die Bundesregierung ihren nationalen Wiederherstellungsplan bei der Europäischen Kommission einreichen. Der Beschluss des Bundeskabinetts steht noch aus. Der DNR fordert die Bundesregierung auf, den Plan rasch zu verabschieden und die Verordnung konsequent umzusetzen.
„Historisch niedrige Wasserstände, Einschränkungen bei der Wassernutzung, neue Temperaturrekorde und massive Ernteverluste durch Trockenheit zeigen uns drastisch, wie sehr unser Wohlergehen von intakter Natur und einem stabilen Klima abhängt. Diese Entwicklungen senden ein unüberhörbares Signal an die Politik. Bund und Länder müssen den natürlichen Wasserrückhalt stärken: als Kern der Vorsorge gegen Dürre, Hitze und Wasserknappheit.
Wiedervernässte Moore, naturnahe Flusslandschaften und Wälder sowie mehr Stadtgrün helfen, Wasser in der Landschaft zu halten und die Folgen von Dürre- und Hitzeperioden abzumildern. Genau hier setzt die europäische Wiederherstellungsverordnung an. Sie schafft den verbindlichen Rahmen, um geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen und stärkt damit die Klimaanpassung und Krisenvorsorge. Bund und Länder müssen Verantwortung übernehmen und die Verordnung zügig umsetzen. Dafür braucht es einen ambitionierten Plan, den die Bundesregierung unverzüglich auf den Weg bringen muss. Der aktuelle Vorstoß aus der SPD, Klimaanpassung und Naturschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern, wäre zudem ein überfälliger Schritt, um unsere natürliche Infrastruktur effektiv zu stärken und eine verlässliche Finanzierung abzusichern. Wir begrüßen den Vorschlag daher ausdrücklich”, erklärt DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.
Hintergrund:
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die am 18. August 2024 in Kraft trat, verpflichtet die Mitgliedstaaten, geschädigte Ökosysteme schrittweise in einen guten Zustand zu versetzen und ihre Widerstandsfähigkeit gegen Klimawandel und Artenverlust zu stärken. Sie setzt Ziele für naturnahe Wälder und Flüsse, die Wiedervernässung von Mooren, gesunde Meeresökosysteme sowie mehr Grünflächen in Städten. Zugleich soll sie die Umsetzung bestehender europäischer Vorgaben zum Schutz von Arten und Lebensräumen beschleunigen.

Svenja Schünemann
Referentin für Naturschutz und Agrarpolitik



