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Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip und Risikoprüfung bei Neuer Gentechnik müssen gewahrt bleiben
Pressestatement | 07.02.2024
#Biodiversität und Naturschutz #Landwirtschaft und Gentechnik

Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip und Risikoprüfung bei Neuer Gentechnik müssen gewahrt bleiben

Glasröhrchen mit grafischer DNA-Doppelhelix, im Hintergrund eine Wissenschaftlerin
© Adobe Stock / Dan Race
Prüfender Blick auf die Doppelhelix im Reagenzglas

Berlin - Anlässlich der heutigen Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments zur Deregulierung Neuer Gentechnik (NGT) bei Pflanzen, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne:

„Heute stehen die Wahlfreiheit und das europäische Vorsorgeprinzip auf dem Spiel. Die Europaabgeordneten müssen dem Willen der Verbraucher*innen nachkommen und das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel absichern. Auch für neue Gentechnikverfahren müssen die Kennzeichnung, die lückenlose Rückverfolgbarkeit und die verpflichtende Risikoprüfung gewährleistet bleiben. Statt Landwirtschaftsbetriebe über Patente in die Abhängigkeit von Agrarkonzernen zu treiben, müssen wirksame Regelungen zum Schutz und der Koexistenz einer gentechnikfreien Erzeugung getroffen werden.

Neue Gentechnik-Pflanzen ungeprüft, ungekennzeichnet und unkontrollierbar in die Natur zu bringen, wäre unverantwortlich. Umwelt- und Verbraucherschutz, der ökologische Landbau und der Wunsch der Bürger*innen nach Wahlfreiheit dürfen nicht Lobby- und Industrieinteressen geopfert werden. Wir appellieren an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, einer Aufweichung des Gentechnik-Rechts eine klare Absage zu erteilen.“

Kontakt für Rückfragen

Björn Pasemann

Referent für Naturschutz und Agrarpolitik

030 6781775-71

bjoern.pasemann@dnr.de

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