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LULUCF-Quellen und Senken in den deutschen Treibgas-Emissionsinventaren
Position | 23.02.2021
#EU-Umweltpolitik #Emissionen #Klima und Energie

LULUCF-Quellen und Senken in den deutschen Treibgas-Emissionsinventaren

Die Quellen und Senken im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Kurzanalyse für Change and Forestry – LULUCF) bilden mit Blick auf die Herausforderungen durch die Klimaveränderungen und die Handlungsbereiche im Bereich der Klimapolitik einen wichtigen Teilbereich. Sie betreffen sowohl die Freisetzung von Treibhausgasen in die Atmosphäre (Quellen) als auch die Einbindung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre (Senken). Typischerweise liegen im Bereich LULUCF sowohl Senken als auch Quellen vor, in der Gesamtbilanzierung kann sich also LULUCF sowohl als Netto-Senke als auch als Netto-Quelle für Treibhausgase erweisen.

In einigen Ländern gehört der Bereich LULUCF zu den großen und teilweise auch dominierenden (Netto-) Quellen der Freisetzung von Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre, in einigen anderen Staaten bildet LULUCF eine signifikante Netto-Senke. Zu berücksichtigen ist aber auch, dass es sowohl im Bereich der Quellen als auch der Senken in vergleichsweise kurzen Zeiträumen zu sehr große Veränderungen kommen kann (v.a. mit Blick auf die Wälder), die sowohl aus der Bewirtschaftung von Wäldern und Flächen als auch mit Blick auf Naturkatastrophen (großflächige Waldbrände oder andere Walschäden etc.) entstehen können.

Aus einer Vielzahl von Gründen (auch mit Blick auf Daten- und Methodenunsicherheiten etc.) wurden die Treibhausgas-Quellen und -Senken im Bereich LULUCF von den quantitativen Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands und der Europäischen Union bisher ausgenommen, sie sind auch nicht von den rechtsverbindlichen Gesamt- und Sektorzielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) erfasst.

Mit der Ende 2020 von der Europäischen Union an die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change – UNFCCC) übermittelten Klimaschutz-Selbstverpflichtung (Nationally Determined Contribution – NDC) wurde diesbezüglich jedoch ein Wechsel der Strategie bzw. der Klimaschutzarchitektur vollzogen. Die Treibhausgas-Emissionsquellen und -senken von LULUCF sind nunmehr Teil der völkerrechtlich verbindlichen Verpflichtung der Europäischen Union. Die konkrete Umsetzung dieser übergreifenden internationalen Verpflichtung in die europäische und deutsche Klimaschutzarchitektur, d.h. die entsprechende Gesetzgebung der Europäischen Union sowie Deutschlands, steht noch bevor.

Damit geraten für LULUCF nicht nur Politiken und Maßnahmen, sondern auch Fragen von Datenqualität und -konsistenz sowie die Implikationen für die notwendigen Emissionsminderungsmaßnahmen in den anderen Sektoren deutlich stärker in den Fokus der Klimaschutzpolitik, sowohl für die Europäische Union als auch für Deutschland.

Bjela Vossen

Leiterin EU-Koordination (aktuell nicht im Dienst)

030 6781775-85

bjela.vossen@dnr.de

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