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Abgastests: Software könnte bald EU-weit verboten werden
EU-News | 03.05.2020
#Emissionen #Mobilität #EU-Umweltpolitik

Abgastests: Software könnte bald EU-weit verboten werden

Diesel_Luft_gross
c. Shutterstock

Die Generalanwältin des Gerichtshofs der EU (EuGH) stellt in ihren Schlussanträgen fest, dass sogenannte Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen illegal sind. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte die Stellungnahme.

Laut Generalanwältin Eleanor Sharpston stellt die Vorrichtung, die “bei Zulassungstests von Dieselfahrzeugen einen verstärkenden Einfluss auf die Funktion des Emissionskontrollsystems dieser Fahrzeuge ausübt, eine unionsrechtlich verbotene Abschalteinrichtung dar”. Weiter heißt es in den Schlussanträgen vom vergangenen Donnerstag, dass das Ziel, “den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern”, den Einsatz einer solchen Vorrichtung nicht rechtfertige. 

Noch ist das endgültige Urteil des EuGH in dieser Rechtssache nicht gesprochen. Doch welche Auswirkungen ein solches Urteil auf Deutschland hätte, erläutert der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Jürgen Resch: “Sollte das Gericht den Anträgen folgen, muss das Kraftfahrtbundesamt alle Bescheide, die nach wie vor Abschalteinrichtungen zulassen, zurücknehmen. Die Fahrzeuge müssen dann entweder stillgelegt oder mit wirksamer Abgasreinigungstechnik nachgerüstet werden. Dies ist ein längst überfälliger Schritt für die betroffenen Fahrzeughalter, aber auch für die zahllosen Menschen, die unter den hohen Schadstoffkonzentrationen in unseren Städten leiden und gesundheitlichen Schaden davontragen“. 

Bei dem Fall geht es um ein Vorabentscheidungsverfahren, bei welchem das Tribunal Judiciaire de Paris die Anklage gegen einen französischen Autohersteller verhandelt, dessen Dieselfahrzeuge mit einer Software ausgestattet sind, die die Testergebnisse für Schadstoffe (u.a. Stickoxide) verfälschen. Zu klären ist dabei, ob es sich um Betrug an den Käufer*innen der Fahrzeuge handelt.  

Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend. Jedoch folgte der EuGH in der Vergangenheit sehr oft den Stellungnahmen der Generalanwält*innen. Das Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet. [aw] 

Pressemitteilung des EuGH vom 30.04.2020     

DUH: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Schlussantrag der Generalanwältin des EuGH zur Illegalität von Abschalteinrichtungen: 11 Millionen Betrugsdiesel ohne Betriebserlaubnis  

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(c) Claudio Schwarz
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