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Aus(nahmen) für nicht nachhaltige Biokraftstoffe
EU-News | 14.03.2019
#Klima und Energie #Mobilität

Aus(nahmen) für nicht nachhaltige Biokraftstoffe

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c. pixabay

Am Mittwoch hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt zu nachhaltigen Biokraftstoffen vorgelegt. Palmöl soll bis 2030 aus dem Tank verschwinden. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Auf Grundlage der beschlossenen Nachhaltigkeitskriterien zählt Palmöl zu den risikoreichen Biokraftstoffen, deren Anbau indirekte Landnutzungsänderungen verursachen (Indirect Land Use Change, ILUC). Von indirekten Änderungen der Landnutzung wird gesprochen, wenn landwirtschaftliche Flächen von der Lebens- und Futtermittelproduktion auf Energiepflanzenanbau umgestellt werden. Das führt häufig dazu, dass neue Ackerflächen für Nahrungs- und Futtermittel erschlossen werden – und zu diesem Zweck Wälder gerodet oder Feucht- und Torfgebiete trockengelegt werden. Das hat steigende CO2-Emissionen zur Folge.

Laut delegiertem Rechtsakt können EU-Mitgliedstaaten zwar weiterhin Kraftstoffe mit hohem iLUC-Risiko verwenden. Aber sie können diese Kraftstoffe nur noch begrenzt auf ihre Ziele für erneuerbare Energien im Verkehrsbereich anrechnen und ab 2030 gar nicht mehr.

Dass Palmöl als nicht nachhaltig eingestuft wird, nennt die Umweltschutzorganisation Transport & Environment (T&E) einen Meilenstein im Kampf gegen den Klimawandel. Jedoch übt T&E harsche Kritik an Ausnahmen, die die Kommission für kleine Palmölplantagen von weniger als fünf Hektar gewährt. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft Soja, das aus Sicht von T&E ebenso so schädliche Auswirkungen hat wie Palmöl – die Kommission stuft Soja jedoch als nachhaltig ein.

Der delegierte Rechtsakt ergänzt die neugefasste Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), die für den Zeitraum 2021-2030 gilt. [aw]

EU-Kommission 
Reaktion T&E  

Hintergrundinformationen
DNR-Factsheet zu RED II

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