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„Bürger-Paket“ belegt Erfolge von Bürgerinitiativen im Umweltbereich
EU-News | 07.12.2023
#EU-Umweltpolitik #Gemeinnützigkeit #Politik und Gesellschaft #Tierschutz

„Bürger-Paket“ belegt Erfolge von Bürgerinitiativen im Umweltbereich

Protest: Frau mit Megaphon
© pixabay/terimakasih0

Die EU-Kommission hat am 6. Dezember ein „Bürger-Paket“ vorgelegt, das verschiedene Leitfäden und Berichte umfasst. Auch eine Bilanz des Beteiligungsinstruments „Europäische Bürgerinitiative“ und die Ergebnisse eines neuen Eurobarometers sind dabei.

Zu den mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechten gehören das Recht auf Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten sowie das aktive und passive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und Kommunalwahlen. Außerdem haben EU-Bürger*innen das Recht auf konsularischen Schutz, auf Einreichung einer Petition beim Europäischen Parlament oder einer Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten, auf Einleitung oder Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative sowie das Recht auf Kontaktaufnahme mit einem EU-Organ einschließlich einer Antwort. Diese Rechte gelten in allen 27 EU-Ländern.

Laut dem auf Unionsbürgerrechte bezogenen Eurobarometer fühlen sich 87 Prozent der Befragten als Bürger/Bürgerin der EU. Genau die Hälfte der Befragten gibt an, sich gut über ihre Rechte als EU-Bürger informiert zu fühlen, während ein Drittel (33 Prozent) angibt, sich nicht sehr gut informiert zu fühlen und 16 Prozent sich überhaupt nicht informiert fühlen. Auf der Ebene der Mitgliedstaaten reicht der Anteil derjenigen, die sich gut informiert fühlen, von 26 Prozent in Frankreich bis 64 Prozent in Polen. Eine große Mehrheit der Befragten schätzt die Freizügigkeit innerhalb der EU. 89 Prozent sind der Meinung, dass die EU ihnen persönlich zugutekommt, und 83 Prozent, dass sie der Wirtschaft zugutekommt.

Das Recht, bei den europäischen Institutionen eine Beschwerde einzureichen ist in Deutschland laut Eurobarometer 82 Prozent der Befragten bekannt (EU-Durchschnitt: 84 Prozent). 58 Prozent der deutschen Befragten (EU: 57) stufen die Rolle der Zivilgesellschaft bei der Förderung und beim Schutz der Demokratie als „sehr wichtig“ und 29 Prozent (EU: 30) als „wichtig“ ein.

Europäische Bürgerinitiativen: Tierschutz- und Umweltthemen weit vorn

Die EU-Kommission hat zum ersten Mal seit der Überarbeitung der Regelungen (Verordnung (EU) 2019/788) einen Bericht über eingereichte beziehungsweise erfolgreiche Europäische Bürgerinitiativen (EBI) erstellt. Demnach sind zwischen 2020 und 2023 bei der Kommission 40 Anträge auf Eintragung einer EBI eingegangen, registriert wurden 37 EBIs, davon 8 nach vorheriger Überarbeitung durch die Organisator*innen. Nur ein Antrag auf Registrierung wurde letztlich abgelehnt. Ein weiterer Antrag wurde von den Organisatoren nach der ersten Bewertung durch die Kommission zurückgezogen. Insgesamt wurden die EBIs von neun Millionen Personen unterstützt – seit der Existenz des Beteiligungsinstrumentes 2012 sind es nun insgesamt 18 Millionen Unterstützer*innen. Derzeit sammeln 10 EBIs noch die notwendigen eine Millionen Unterschriften aus mindestens sieben beteiligten EU-Mitgliedstaaten – eine hohe Hürde.

Im Umweltbereich gab es bisher bereits mehrere erfolgreiche EBIs, darunter ‘End the Cage Age’, Bienen und Bauern retten, Stop finning für Haischutz, tierversuchsfreie Kosmetika und für ein pelzfreies Europa. Für die letztgenannte EBI plant die EU-Kommission eine offizielle Reaktion am 14. Dezember 2023. In ihrem jüngsten Tierschutzpaket (EU-News 07.12.2023) ist hierzu zum Leidwesen des Deutschen Tierschutzbundes nichts enthalten.

Die Kehrseite der Medaille: EBIs sind vor allem dort notwendig, wo keine adäquaten EU-Vorschriften existieren. Und die EU-Kommission muss zwar reagieren, aber die Forderungen nicht 1:1 umsetzen. [jg]

Kommission stellt Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern vor

Fortschrittsbericht zur Unionsbürgerschaft

Eurobarometer und Eurobarometerergebnisse Deutschland

EBI-Bericht

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Die EU-Institutionen haben sich Ende November erstmals auf ein verbindliches europäisches Rechtsinstrument gegen missbräuchliche Klagen, sogenannte SLAPP-Klagen, geeinigt. Missbräuchliche Klagen werden vor allem gegen Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsaktivistinnen und ‑aktivisten sowie Organisationen der Zivilgesellschaft eingesetzt. Wie die Kommission im April 2022 vorgeschlagen hatte, werden mit der Richtlinie wirksame verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen für grenzüberschreitende SLAPP-Klagen eingeführt.

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