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Emissionshandel bringt über 18 Milliarden Euro für den Klimaschutz
EU-News | 12.01.2024
#Klima und Energie #Mobilität

Emissionshandel bringt über 18 Milliarden Euro für den Klimaschutz

Kraftwerke
© pixabay

Die Einnahmen aus dem europäischen und nationalen Emissionshandelssystem haben in Deutschland im Jahr 2023 zu einem neuen Höchstwert von über 18 Milliarden Euro geführt. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem bereits Rekordeinnahmen von 13 Milliarden Euro verzeichnet wurden, bedeutet dies ein Wachstum von rund 40 Prozent. Diese Zahlen präsentierte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) zum Anfang des Jahres.

Europäischer Emissionshandel mit steigenden Auktionserlösen

Der EU-ETS umfasst die Treibhausgasemissionen aus Energie- und energieintensiven Industrieanlagen sowie des innereuropäischen Luftverkehrs. Im Jahr 2023 erzielte Deutschland Auktionserlöse von rund 7,7 Milliarden Euro, was einem Anstieg von rund 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht (2022: 6,8 Milliarden Euro). Dieser Anstieg wird unter anderem durch eine geringere Kürzung der Zertifikatsmenge und einen höheren durchschnittlichen Preis von 83,66 Euro pro Zertifikat im Jahr 2023 im Vergleich zu 80,32 Euro im Jahr 2022 erklärt.

Nationales Emissionshandelssystem mit deutlichem Wachstum

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr trug maßgeblich zu den Gesamteinnahmen bei. Die Einnahmen aus dem nEHS stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 67 Prozent auf rund 10,7 Milliarden Euro (2022: 6,4 Milliarden Euro).

Im Jahr 2023 wurden insgesamt etwa 358 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 30 Euro pro Zertifikat verkauft, wobei auch Zertifikate für das Jahr 2022 im Rahmen einer begrenzten Nachkaufmöglichkeit angeboten wurden. Der auffällige Anstieg der im nEHS verkauften Zertifikate ist dabei nicht auf gestiegene Emissionen in Verkehr und Gebäuden zurückzuführen. Vorläufige Schätzungen deuten darauf hin, dass die Emissionen gegenüber 2022 eher gesunken sind. „Vielmehr resultiert dieser Anstieg aus einem bedeutenden Nachholbedarf von Unternehmen, die den Erwerb ihrer Zertifikate auf das Jahr 2023 verschoben hatten”, erklärt Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt. Aufgrund einer Entscheidung von Bundesrat und Bundestag, den CO2-Preis 2023 nicht anzuheben, hatte vielen Unternehmen den Kauf ihrer Zertifikate auf 2023 verschoben. Der Festpreis lag daher in den Jahren 2022 und 2023 einheitlich bei 30 Euro pro Zertifikat. 

Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds (KTF)

Die erzielten Erlöse fließen vollständig in den deutschen Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dieses Sondervermögen unterstützt verschiedene Programme wie die Bundesförderung im Gebäudebereich, die Weiterentwicklung der Elektromobilität, der Aufbau der Wasserstoffindustrie sowie die Finanzierung der Abschaffung der EEG-Umlage. Letzteres trug im vergangenen Jahr zur Entlastung der Stromkosten bei. Dirk Messner, Präsident des UBA, betont die Bedeutung der CO2-Bepreisung für die Erreichung der Klimaziele und unterstreicht, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandel einen entscheidenden Beitrag zu einer sozialverträglichen und wirtschaftlich wettbewerbsfähigen Transformation leisten können. Die erzielten Rekordeinnahmen zeigen aus Sicht des Umweltbundesamts, dass ambitionierter Klimaschutz, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Einklang gebracht werden können. Umweltverbände fordern jedoch eine gezielte Stärkung des Emissionshandels, einschließlich der Beendigung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten, Löschung von Zertifikaten und höheren "Paris-kompatiblen" Ambitionen in Bezug auf Emissionsreduktionen. Sie drängen zudem auf eine umfassende soziale Flankierung des Emissionshandels zum Beispiel durch die Stärkung des Klimasozialfonds respektive der Einführung eines Klimageldes. Birthe März, DNR-Referentin für Klimaschutz und Transformationspolitik, betont "ohne ein angemessenes Klimageld riskieren wir die gesellschaftliche Akzeptanz sowohl für den CO2-Preis als auch für Klimapolitik im Allgemeinen". [ks]

Umweltbundesamt - Pressemitteilung vom 04.01.2024 

Deutsche Emissionshandelsstelle - Pressemitteilung vom 04.01.2024

DNR - Wo bleibt das Klimageld?

DNR - Factsheet: Überarbeitung der Richtlinie zum EU-Emissionshandelsystem

DNR - Kernforderungen zum EU-Klimapaket „Fit for 55“

 

Europäischer Emissionshandel: Schiffsverkehr ist dabei

Seit dem 1. Januar 2024 werden die CO2-Emissionen von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 5.000 und mehr in das Emissionshandelssystem (ETS) der EU einbezogen, wenn sie die Häfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anlaufen oder verlassen. Und zwar unabhängig davon, unter welcher Flagge sie fahren (EWR/Nicht-EWR),
Die Ausweitung des Emissionshandels auf den Seeverkehr umfasst laut Europäischer Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs EMSA:

  •  100 Prozent der Emissionen von Schiffen, die einen EWR-Hafen für Fahrten innerhalb des EWR anlaufen
  •  50 Prozent der Emissionen von Fahrten, die außerhalb des EWR beginnen oder enden
  •  100 Prozent der Emissionen, die entstehen, wenn sich die Schiffe in EWR-Häfen befinden.

Während die Treibhausgas-Klimaauswirkungen des Seeverkehrs hauptsächlich auf die CO2-Emissionen zurückzuführen sind, steige der Anteil anderer Treibhausgase wie Methan und Distickstoffoxid an den Emissionen erheblich. Das EU-Emissionshandelssystem wird zunächst die CO2-Emissionen abdecken und ab dem 1. Januar 2026 nach dem CO2-Äquivalenzprinzip auch Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O) einbeziehen.

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