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GAP: Hartes Ringen um Biodiversitätsflächen
EU-News | 15.02.2024
#Biodiversität und Naturschutz #Landwirtschaft und Gentechnik

GAP: Hartes Ringen um Biodiversitätsflächen

Ackerbrache in Münchehofe oder Ackerbrache in Fergitzer Tanger
© Frank Gottwald
Ackerbrache Fergitzer Tanger

Die EU-Kommission schwächt im Alleingang die Umweltstandards der EU-Agrarförderung. Die Mitgliedstaaten bekommen die Option, Brachflächen zur Bewirtschaftung freizugeben. Umweltverbände kritisieren die Aufweichung scharf. Für Deutschland ist die Entscheidung noch offen.    

Die Entscheidung fiel am 12. Februar: Mit der Veröffentlichung einer Durchführungsverordnung hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten eine Ausnahmeoption für das Jahr 2024 bei den Grundanforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU erteilt. Damit weicht die Kommission den Mindeststandard zur Bereitstellung von Flächen für die Biodiversität auf. Die Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) müssen Landwirtschaftsbetriebe eigentlich erfüllen, um EU-Agrarförderung zu erhalten. Der Umweltstandard zur Bereitstellung von vier Prozent nicht-produktiver Ackerflächen und Landschaftselemente (GLÖZ 8), teils auch als „Flächenstilllegung“ bezeichnet, dient dazu ein Mindestmaß an Rückzugsräumen für Pflanzen und Tiere in der Agrarlandschaft abzusichern. Auf die Bedeutung dieser Flächen verweisen Wissenschaft und Umweltverbände seit geraumer Zeit (DNR-Hintergrund: Brachen).

Ausnahme + Ausnahme = Abschaffung?

Die von der Kommission vorgelegte Ausnahme soll es Landwirtschaftsbetrieben im aktuellen Anbaujahr ermöglichen, auf diesen Flächen auch Leguminosen und Zwischenfrüchte anzubauen. Brachflächen könnten demnach in die Nutzung genommen werden, der GLÖZ-8-Standard wäre auch durch vier Prozent Zwischenfrüchte und/oder stickstoffbindende Pflanzen erfüllt. Die Entscheidung der Kommission wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Landwirtschaftsproteste gefällt. Schon im letzten Jahr hatte die EU-Kommission eine Ausnahmeregelung für GLÖZ 8 erteilt. Damals mit einer an der schwierigen Marktlage orientierten Begründung aufgrund der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine. Ob die erneute Ausnahmeoption auch in Deutschland umgesetzt wird, ist noch offen.

Denn dem nun im Alleingang beschlossenen Vorstoß der Kommission war ein Hin-und-Her zwischen Kommission und Mitgliedstaaten vorausgegangen, bei dem die Kommission mit mehrfach veränderten Vorschlägen irritierte. Am 31. Januar legte die Kommission einen ersten Entwurf vor, der bereits eine starke Abschwächung darstellte, jedoch noch sieben Prozent Leguminosen und Zwischenfrüchte vorsah. Diese Aufweichung der GLÖZ-8-Regelung wurde von Umweltverbänden bereits scharf zurückgewiesen. Dass sich der deutsche Agrarminister daraufhin hinter diesen Vorschlag der Kommission stellte, kommentierte DNR-Präsident Kai Niebert mit den Worten: „Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir knickt vor dem Druck der Agrarlobby ein und opfert ohne Not ein wichtiges Instrument zur Schaffung von ökologischen Rückzugsflächen in unseren Agrarlandschaften.“ Mit der Ankündigung, den Kommissionsvorschlag zu unterstützen, breche Özdemir zudem sein Versprechen aus dem Jahr 2022, dass die bisherige Ausnahme nur für 2023 gelte.

Flächen für Artenvielfalt kein „nice-to-have“

Die EU-Kommission hatte den Vorschlag am 5. Februar erneut um eine Anpassung der Inanspruchnahme der Öko-Regelung für zusätzlich freiwillig angelegte Brachen erweitert und außerdem für das Treffen der Mitgliedstaaten am 9. Februar einen nochmals massiv abgeschwächten Entwurf vorgelegt. Angesichts dessen forderten die Umweltverbände BUND, DNR, Greenpeace, NABU und WWF, bei den GAP-Anforderungen nicht hinter das Umweltniveau der letzten Förderperiode zurückzufallen und warnten, dass Flächen für die Artenvielfalt „kein „nice-to-have“, sondern eine Notwendigkeit für den Erhalt intakter Agrarökosysteme“ seien. Außerdem liefere die Kommission mit dem Vorschlag zur Freigabe der GLÖZ-8-Flächen keine tatsächlichen Lösungen für die Probleme der Landwirtschaft.

Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium zeigte sich schließlich nicht überzeugt von den neuen Vorschlägen der Kommission und enthielt sich bei der Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten. Özdemir bezeichnete das Verhalten der Kommission als „Zick-zack-Kurs“ und „kein gutes Politikhandwerk“. Mit dem neuen „deutlich schlechteren“ Entwurf „verrate“ die Kommission „unser gemeinsames Ziel, der massiven Bedrohung unserer Ökosysteme endlich etwas entgegenzusetzen“, so Özdemir im Anschluss an die Sitzung der Agrarminister*innen.

Da bei der Abstimmung am 9. Februar keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten erzielt wurde, entschied die Kommission schließlich, ohne die Unterstützung der EU-Staaten vorzupreschen und veröffentlichte am 12. Februar die Durchführungsverordnung zu GLÖZ 8. Diese trat am 13. Februar in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024. Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die Mitgliedstaaten 15 Tage Zeit, der Kommission mitzuteilen, ob sie die Ausnahmeregelung nutzen wollen.

Honorierung ausbauen statt Umweltstandards abbauen

Bei Umweltverbänden stieß der Schritt der Kommission auf scharfe Kritik. DNR-Geschäftsführer Florian Schöne sprach von einer „doppelten Rolle rückwärts“ zu Lasten der Natur. „Ohne sachliche Legitimation und ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten“ untergrabe der Kommissionsvorschlag „selbst die minimalsten Anforderungen zum Schutz der Biodiversität in der EU-Agrarförderung“, so Schöne weiter. „Ein erneutes Aussetzen der Stilllegungsregelung würde die Naturkrise weiter anheizen“, ergänzte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Özdemir müsse jetzt Wort halten. Für WWF Landwirtschaftsreferent Michael Berger sei Artenschutz „keine Verhandlungsmasse.“ Man könne ihn „nicht beliebig drangeben, um tagesaktuell Proteste zu befrieden.“ Einigkeit besteht auch darin, dass Agrarminister Özdemir die vorgeschlagenen Rückschritte der Kommission nicht mitgehen dürfe. Anstatt Umweltstandards herabzusetzen sei eine Weiterentwicklung und besseren Ausstattung der GAP-Förderinstrumente - wie der Öko-Regelungen - nötig, schlagen die Verbände vor.

Und auch das deutsche Umweltministerium hat sich inzwischen in die Diskussion eingeschaltet. Umweltministerin Steffi Lemke kritisierte, dass die EU-Kommission die GLÖZ-8-Regelung „ausgehöhlt“ habe, die dazu gedacht sei das „anhaltende Artenaussterben in unseren Agrarlandschaften“ zu bremsen. Sie setze sich dafür ein, dass dieser „überstürzte und unreife Beschluss“ in Deutschland nicht umgesetzt werde. Auch sie betonte, dass die „Stärkung und Ergänzung der Öko-Regelungen“ von entscheidender Bedeutung für eine Verbesserung der Agrarförderung ab 2025 sei. Der Blick richtet sich nun also auf das Agrarministerium und die Frage wie sich das Ressort zu der Ausnahmeoption für GLÖZ 8 verhält und inwieweit eventuelle Verbesserungsoptionen im Rahmen der Öko-Regelungen in Betracht gezogen werden. [bp]  

Pressemitteilung DNR vom 2.2.2024

Gemeinsame Pressemitteilung BUND, DNR, Greenpeace, NABU und WWF vom 9.2.2024

Pressemitteilung BMEL vom 9.2.2024

Pressemitteilung DNR vom 13.2.2024

Pressemitteilung NABU vom 13.02.2024

Pressemitteilung WWF vom 14.2.2024

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