Gemeinsame Agrarpolitik: Rat will weniger Verbindlichkeit

Der Agrarrat hat seine Position zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2027 gefunden. Damit ist ein Teilbereich des nächsten EU-Langzeithaushalts aus Ratssicht in trockenen Tüchern. Allerdings fehlen der „partiellen Verhandlungsposition“ noch die wichtigsten Details. Umweltverbände äußerten sich kritisch, Landwirtschaftsverbände sehen bäuerliche Existenzen in Gefahr.
Spät abends am 26. Oktober haben sich die für Agrarpolitik zuständigen Minister*innen auf einen Teilbereich des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2028-2034 geeinigt. Es handelt sich um eine „partielle Verhandlungsposition“ zur Gemeinsamen Agrarpolitk (GAP), da sie keine finanziellen und horizontalen Fragen betrifft. Diese wiederum hängen vom Beschluss des MFR-Gesamtpakets ab – und das wird noch heiß diskutiert. Martin Heydon, Landwirtschaftsminister in Irland nannte die Einigung dennoch „einen wichtigen Meilenstein für den irischen Ratsvorsitz“, auch wenn noch diverse Lücken im Beschluss klaffen.
Was steckt drin?
Die neue GAP 2028-2034 soll aus Ratssicht „einfacher“, „stärker gestrafft“, „gezielter“ und „wirksamer“ werden. Im Klartext heißt das: Mehr Freiwilligkeit, mehr Flexibilitäten. Die alte Struktur war schon im Vorschlag der EU-Kommission zum MFR (EU-News 18.07.2025) aufgelöst worden und die unterschiedlichen Säulen wichen einem gemeinsamen Budgetrahmen (EU-News 21.07.2025). Aus Sicht des Deutschen Naturschutzrings (DNR) bergen sowohl der Vorschlag der EU-Kommission als auch die Ratseinigung große Risiken für die Zukunftsfähigkeit der Agrarpolitik und den erforderlichen Weg hin zum Grundprinzip "öffentliches Geld für öffentliche Leistungen". Im Zentrum der Kritik des DNR sowie zahlreicher Verbände aus Landwirtschaft, Tier-, Klima- und Naturschutz stehen:
- die Fortschreibung und Privilegierung pauschaler Flächenprämien
- eine weitere Abschwächungen der Mindestanforderungen, insbesondere des Grünlandschutzes und der Bereitstellung von Flächen für die Biodiversität
- fehlende Mindestbudgets für Agrarumweltmaßnahmen (künftig Agrarumwelt- und Klimaaktionen (AUKA)) und höhere Kofinanzierungsssätze, wodurch eine Finanzierungslücke für Umweltmaßnahmen droht
Die von den Mitgliedstaaten künftig zu erstellenden übergreifenden Pläne für nationale und regionale Partnerschaft (NRPP) sollen ab 2028 alles finanzieren: Kohäsion, Landwirtschaft, Fischerei, Migration und Sicherheit sowie den Klima-Sozialfonds. Die EU-Kommission hatte eine Zweckbindung in Höhe von rund 300 Milliarden Euro für Einkommensstützungs- und Krisenmaßnahmen im Rahmen der GAP sowie ein Sicherheitsnetz für Krisen vorgeschlagen. Der endgültige Betrag für Landwirtschaftsbetriebe steht allerdings noch nicht fest, und je nach NRPP könnten weitere Mittel hinzukommen.
Der Rat folgt nach eigenen Angaben „der Stoßrichtung des Kommissionsvorschlags“, will die GAP aber stärken und dem neuen MFR anpassen, insofern enthält der Standpunkt auch einige Änderungen. So soll es ein „Gleichgewicht zwischen verbindlichen Anforderungen und optionalen Maßnahmen“ geben und eine „gezieltere Unterstützung für aktive Landwirte“ fließen. Was genau ein in der landwirtschaftlichen Erzeugung „aktiver Landwirt“ ist, ist zwar noch etwas unklar, soll dann aber verbindlich – allerdings „mit Spielraum“ – für alle Mitgliedstaaten gelten.
Die Vereinfachung des Zahlungssystems soll durch die sogenannte degressive flächenbezogene Einkommensstützung (DABIS) erfolgen - die künftige Bezeichnung für die Flächenprämien je Hektar. Darüber hinaus soll es zur Unterstützung kleinerer Betriebe einen Umverteilungsmechanismus für die ersten Hektare geben, der mit der ergänzenden Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit aus der derzeitigen GAP vergleichbar ist. Die umstrittenen Regelungen für die Degressivität und die Kappung der Flächenprämie hängen allerdings von den weiteren MFR-Verhandlungen ab. Beschlossen wurde, dass Junglandwirt*innen eine höhere Unterstützung bekommen sollen. Als solche gelten allerdings nur Erstantragssteller*innen.
Im Prinzip unterstützt der Rat den vorgeschlagenen Rahmen für die verantwortungsvolle Betriebsführung und einen „wirksamen Beitrag“ der GAP zu den Umwelt- und Klimazielen – allerdings nur mit „Gleichgewicht“ zur Wirtschaftlichkeit und mit der „nötigen Flexibilität“. Das heißt: Empfehlungen der EU-Kommission für die NRPPs bleiben unverbindlich, Mindestanforderungen im Rahmen des "Farm Stewardships" (vormals Konditionalität), wie etwa der Schutz von Dauergrünland, werden weiter abgeschwächt. Hinzu kommt: progressiver als die EU zu sein und zusätzliche Schutzmaßnahmen zu fordern, soll ebenfalls – trotz der geforderten „Flexibilität“ – nicht mehr möglich sein.
Einschätzung aus Umweltsicht: „Rosinenpickerei“, die wichtige Umweltstandards vermissen lässt
Aus Umweltsicht besteht weiterhin die Gefahr, dass die als Flexibilisierung bezeichnete Freiwilligkeit gemeinsame Verpflichtungen zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz aushebelt.
Der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt nannte die Position der europäischen Mitgliedstaaten einen weiteren „Rückschritt für eine europäische Agrarpolitik, die Gemeinwohl honoriert und auf die europäischen Umweltziele einzahlt“. Die Warnung des Agrarkommissars Christophe Hansen vor „Rosinenpickerei“ in der Debatte sei „absolut richtig“. Ohne hohe Umweltstandards in der Landwirtschaft in ganz Europa werde es weder gelingen, die Bäuerinnen und Bauern angemessen zu unterstützen, noch lasse sich damit das Agrarbudget weiter in der geplanten Höhe legitimieren, so der BUND. In der partiellen Ausrichtung des Rats fehlten vor allem gemeinsame Leitlinien, insbesondere zum Angebot an Agrarumweltmaßnahmen und zum Schutz von Dauergrünland. Zudem seien wichtige Rahmenbedingungen der künftigen GAP wie Budget und Kofinanzierung im Vorschlag der partiellen Ausrichtung noch nicht berücksichtigt, da diese parallel mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) verhandelt werden.
Der NABU kritisierte besonders, dass die Ratsposition den Schutz von Natur und Grundwasser in der Landwirtschaft weiter abschwäche. Fehlende wichtige Umweltstandards in Kombination mit mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten, gemeinsame Vorgaben aufzuweichen, gefährdeten Fortschritte beim Umwelt- und Klimaschutz. Zudem würden „unfaire Wettbewerbsbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe in Europa“ verschärft. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kritisierte, dass die Agrarlandschaften ohnehin schon unter dem Verlust von Arten, ausgelaugten Böden und gestörtem Wasserhaushalt litten. Das gefährde auch die Betriebe selbst. „Wer Böden schützt, Wasser in der Landschaft hält und die Artenvielfalt stärkt, macht seinen Betrieb widerstandsfähiger gegen Dürren und Starkregen. Die EU muss solche Leistungen gezielt honorieren, anstatt Agrargelder pauschal zu verteilen“, so Krüger. Europa spare „am falschen Ende“. Ähnlich argumentiert BirdLife.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) forderte, den „Empfehlungen der Zivilgesellschaft und der Zukunftskommission Landwirtschaft Rechnung zu tragen“ sowie den „effizienten Einsatz der Steuergelder“. Die partielle Ratsposition versäume es, „die Konstruktionsfehler im Vorschlag der EU-Kommission auszuräumen“, so fehlten unter anderem ambitionierte Grundanforderungen beispielsweise im Grünlandschutz und der Fruchtfolgegestaltung. Der Kompromiss der EU-Länder schwäche „die ökologischen und sozialen Mindeststandards massiv ab“, was ein großer Rückschritt bei der Entwicklung der GAP wäre. Wichtige Bereiche, die im Kommissions-Vorschlag als verpflichtend vorgeschlagen wurden, werden durch den Rat herabgestuft zur optionalen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten oder gar komplett gestrichen, darunter:
- Differenzierung der Basisprämie nach Gruppen von Landwirten oder Regionen nur noch freiwillig;
- vereinfachte Unterstützung sehr kleiner Betriebe nur noch freiwillig;
- Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete nur noch freiwillig;
- die soziale Konditionalität zum Schutz der Arbeitnehmerrechte komplett gestrichen.
Diese Vorschläge des Agrarrats gefährden aus Sicht der AbL insbesondere kleine und mittlere bäuerliche Betriebe, sie gefährden den agrarökologischen Wandel und sie bedrohen den Schutz der sozialer Rechte in der Landwirtschaft.
Auch die IG BAU kritisierte die Pläne zur Abschaffung der sozialen Konditionalität und dass die EU-Agrarminister*innen Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe nicht mehr an die Einhaltung von Arbeitsrechten knüpfen wollen.
Nächste Schritte
Weder ist MFR-Gesamtpaket im Detail entschieden, noch ist die partielle Verhandlungsposition des Rates final beschlossen. Denn auch das Parlament hat mitzureden. Bis Ende 2026 und auch im Frühjahr 2027 dürften noch viele weitere Teilbeschlüsse zu diskutieren und beschließen sein. [jg/bp]
Agrarrat: Wichtigste Ergebnisse der Sitzung am 26.10.2026
Positionen der GAP-Verbände-Plattform:
- Notwendige Nachbesserungen der Vorschläge der EU-Kommission für die GAP nach 2027 (November 2025)
- Vorschlag zur Ausgestaltung der verpflichtenden Ausdifferenzierung der zukünftigen Basisprämie (September 2026)
Reaktionen:


