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Mitgliedstaaten wollen sich etwas mehr für Verbraucher einsetzen
EU-News | 01.03.2019
#Landwirtschaft und Gentechnik #Chemikalien

Mitgliedstaaten wollen sich etwas mehr für Verbraucher einsetzen

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c. Shutterstock

Die EU will die Verbraucherrechte modernisieren und ihre Durchsetzung verbessern. Nach einem Vorschlag der EU-Kommission von 2017 hat nun der Ausschuss der Ständigen Vertreter einen Kompromiss für einen gemeinsamen Standpunkt des Rates erreicht. Das EU-Parlament muss sich auch noch äußern. Der Verbraucherschutzorganisation BEUC geht der Kompromiss nicht weit genug.

Der Richtlinienentwurf als Teil des "New Deal für Verbraucher" von der EU-Kommission (siehe EU-News 12.04.2018) deckt ein breites Themenspektrum ab. Er ändert unter anderem die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die Verbraucherrechterichtlinie, die Richtlinie über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, für unlautere Vertragsbedingungen und die Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise.

Die Mitgliedstaaten sind für eine Erhöhung der Höchststrafen, die die Behörden verhängen können, haben aber zusätzliche Bedingungen dafür, wann diese Geldbußen angewendet werden können. BEUC glaubt, dass diese Bedingungen die Wirksamkeit einschränkt, und fordert, die Verhängung unabhängig von koordinierten Durchsetzungsmaßnahmen des Netzwerks der nationalen Verbraucherbehörden (Consumer Protection Cooperation network - CPC). Die VerbraucherInnen dürften bei Gesetzesbrüchen nicht im Stich gelassen werden. Verbraucherrechte müssten systematisch besser durchgesetzt werden.

Zur Position der Mitgliedstaaten gehöre auch, dass VerbraucherInnen bessere Informationen beispielsweise über Rankings und deren Parameter erhalten, wenn sie auf Online-Plattformen einkaufen. BEUC empfiehlt den EU-Institutionen jedoch dringend, Regeln zu schaffen, die Verbraucherbewertungen regeln und sicherzustellen, dass weniger gefälschte Bewertungen auf Plattformen gelangen.

BEUC unterstützt die Entscheidung der Mitgliedstaaten, Änderungen des Widerrufsrechts abzulehnen.  Es ist das Recht aller VerbraucherInnen, ihre Meinung zu ändern und innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten; auch online. [jg]

Pressemitteilung EU-Rat

Reaktion BEUC

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