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Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
EU-News | 14.03.2024
#EU-Umweltpolitik #Europawahl

Noch 87 Tage bis zur Europawahl

Sharepic Europawahlkampagne der Umweltverbände #Natürlichwählen: "Wählst du mit mir gehen?" (blauer Hintergrund, grafische Darstellung Blume und Schmetterling sowie Kampagnenlogo)

Die meisten Parteien haben ihre Wahlprogramme für die Europawahl am 9. Juni beschlossen. Am 18. März um 18 Uhr läuft die Frist für die Einreichung zur Wahlbeteiligung für Parteien ab. Im Ausland lebende Wahlberechtigte können ebenfalls teilnehmen. Eine Sperrklausel könnte kommen, aber frühestens 2029.

Europawahlprogramme 2024

Inzwischen haben die meisten Parteien ihre Parteiprogramme für die Europawahlen beschlossen. Am 11. März veröffentlichten die konservativen Parteienschwestern CDU und CSU als letzte der großen deutschen Parteien ihr Europawahlprogramm mit dem Titel „Mit Sicherheit Europa. Für ein Europa, das schützt und nützt“. Das 27 Seiten umfassende Programm ist in drei Hauptkapitel gegliedert: „Frieden und Freiheit für Europa", „Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit" sowie „mehr Zusammenhalt in Europa".

Zu Kapitel II gehört unter anderem die Forderung, Planungsrecht zu vereinfachen und das Verbandsklagerecht abzuschaffen. „Unser Ziel ist eine Überprüfung aller geltenden, für Infrastrukturprojekte maßgeblichen Umweltrichtlinien“, heißt es im Programm. CDU/CSU wollen Wirtschaft, Energie und Klima zusammendenken und konzentrieren sich dabei auf eine wettbewerbsfähige Wirtschaft mit sicherer Energie- und Rohstoffversorgung. CDU/CSU stehen zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und setzen dabei auf Technologieoffenheit und marktbasierte Instrumente. Alle Erneuerbaren Energien sollen gleichwertig gefördert sowie eine CO2-Kreislaufwirtschaft europaweit etabliert werden. Natürliche Senken, technische Senken und vor allem die Nutzung von CO2 sollen gestärkt werden: „Nur mit CCS- und CCU-Technologien erreichen wir durch Negativemissionen Klimaneutralität". 

Nach den Grünen und den Linken (EU-News 07.12.2023) hatten Ende Januar sowohl die FDP ihr Europawahlprogramm „Europa. Einfach. Machen“ als auch die SPD ihr Programm „Gemeinsam für ein starkes Europa" beschlossen. Einen Kurzüberblick über die Europawahlprogramme auch kleinerer Parteien finden Sie hier.

Vorbereitungen zur Europawahl: Fristen und Termine

Am 18. März um 18 Uhr läuft die Frist für die zur Europawahl antretenden Parteien an, um bei der Bundeswahlleiterin Wahlvorschläge für Listen für ein Land und gemeinsame Listen für alle Länder abzugeben. Bis zum 29. März prüft der Wahlausschuss, ob formal alles in Ordnung ist und entscheidet über die Zulassung zur Wahl. Bis dahin müssen auch noch Änderungen eingereicht oder Wahlvorschläge zurückgezogen worden sein. 

Dann können bis zum 2. April Beschwerden beim Wahlausschuss oder beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden, über die bis zum 18. April entschieden sein muss.

Am 22. April werden die zugelassenen Parteien beziehungsweise Listen bekanntgegeben.

Am 28. April ist Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind

Spätestens am 19. Mai sollten alle Wahlberechtigten informiert sein, dass sie am 9. Juni zur Wahl gehen können – oder aber ein entsprechender Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis eingereicht werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, kann dies bis zum 7. Juni 18 Uhr beantragen. 

9. Juni: Am Wahltag selbst erfolgt die Stimmabgabe in Deutschland zwischen 8 und 18 Uhr. Die Bekanntgabe der ersten vorläufigen Ergebnisse erfolgt aber „frühestens, wenn die Wahl in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Wählerinnen und Wähler in dem Wahlzeitraum als Letzte wählen, abgeschlossen ist“. Denn schließlich wird in allen EU-Mitgliedstaaten gewählt.

Übrigens: Wer sich derzeit im Ausland befindet, findet hier Informationen darüber, wie das mit der Wahl dennoch klappt.

Gericht entscheidet Pro-Prozent-Hürde: Sperrklausel gilt aber erst 2029

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. Februar gegen eine Klage der Satirepartei Die PARTEI entschieden, die sich wie andere kleine Parteien durch die Einführung einer Sperrklausel bei Europawahlen benachteiligt sieht. Demnach ist aber eine Hürde von zwei bis fünf Prozent für die nächste Wahl (also nicht die kommende in diesem Jahr) verfassungskonform.

Sowohl der Antrag der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) sowie eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden wurden als „unzulässig“ verworfen. Diese betrafen das deutsche Zustimmungsgesetz zu einer Änderung des sogenannten Direktwahlakts, die den EU-Mitgliedstaaten vorgibt, zu Wahlen zum Europäischen Parlament eine Sperrklausel von mindestens zwei und höchstens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen einzuführen. Das Zustimmungsgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Aktuell und somit für die diesjährige Europawahl am 9. Juni gibt es in Deutschland bei Europawahlen keine gesetzliche Sperrklausel, also haben auch kleinere Parteien die Chance auf den Einzug ins EU-Parlament. [jg]

Urteil BVerfG

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