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Trippelschritte: Klima und Biodiversität in der EU-Außenpolitik
EU-News | 10.05.2024
#Biodiversität und Naturschutz #EU-Umweltpolitik #Klima und Energie

Trippelschritte: Klima und Biodiversität in der EU-Außenpolitik

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c. K. Rabaschus | Karo3

Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat sich für einen besseren Schutz notleidender Menschen sowie bessere Unterstützung kleiner Inselstaaten ausgesprochen. Außerdem soll die EU-Kommission die Maßnahmen für Klima- und Biodiversitätsschutz weiterentwickeln. Darüber hinaus gab es Schlussfolgerungen zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Globale Allianz gegen den Klimawandel.

Der Rat der Außenminister*innen hat am 7. Mai „mit tiefer Besorgnis“ festgestellt, dass die Finanzmittel für den Schutz nicht dem Bedarf der Menschen entsprechen, die von humanitären Krisen betroffen sind, und sowohl die EU selbst als auch die 27 Mitgliedstaaten aufgefordert, die Mittel zu erhöhen. Gleichzeitig erkennt der Rat an, dass Konflikte und Naturkatastrophen sich in ungleichem Maße auf Menschen auswirken und es Unterschiede bei der Vulnerabilität gibt. Deshalb müssten alle Maßnahmen inklusiv sein und den zahlreichen Arten der Vulnerabilität sowie der Kombination von Faktoren, die die Würde, die Rechte und die Sicherheit der Menschen beeinträchtigen können, Rechnung tragen.

Gerade kleine Inselentwicklungsländer hingen stärker als andere Länder von den Weltmeeren ab. „Sie sind deshalb äußerst anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels, der Nahrungsmittel- und Ernährungsunsicherheit, der Meeresverschmutzung, des Verlusts an mariner biologischer Vielfalt, sinkender Süßwasserressourcen, der Wüstenbildung, der Küstenerosion, der Landdegradation und der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei“, so der Rat in entsprechenden Schlussfolgerungen zu kleinen Inselstaaten. Eine internationale Konferenz zum Thema findet Ende Mai in Antigua und Barbuda statt und sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten seien „fest entschlossen […] eine konstruktive Rolle zu spielen“.

Kritisch ließe sich anmerken, dass die „Anerkennung“ von Unterschieden oder die ideelle Unterstützung allein nicht ausreichen dürften, die Unterschiede zu beseitigen oder mehr Tempo in die Umsetzung von politischen Zielen zu bringen. Allein die Verabschiedung von Schlussfolgerungen zu zwei Berichten, die beide 2023 bereits erschienen, hat mehrere Monate in Anspruch genommen.

Klima- und Biodiversitätsschutz weiter ausbauen!

Die EU-Kommission hat die Anwendung der EU-Instrumente für das auswärtige Handeln im Jahr 2022 unter die Lupe genommen und schon im letzten Jahr einen entsprechenden Jahresbericht 2023 verfasst. Demnach haben die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten als „Team Europa“ zusammen im Jahr 2022 mit 92,8 Milliarden Euro – das entspricht 0,59 Prozent des Bruttonationaleinkommens – und damit 43 Prozent der weltweiten öffentlichen Entwicklungshilfe bereitgestellt. Im Bericht beschreibt ein Kapitel zum europäischen Green Deal, wie dieser auf internationalen Konferenzen in die EU-Position eingeflossen ist.

Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat Schlussfolgerungen zum Jahresbericht angenommen und darin weitere Schritte bei Klima und biologischer Vielfalt gefordert. „Der Rat ersucht die Kommission, Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels und zum Schutz der biologischen Vielfalt weiterzuentwickeln, damit die vereinbarten Ziele erreicht werden können“, heißt es darin. Wie der Rat sich das konkret vorstellt, beschreibt er nicht.

Sonderbericht: Investitionen hätten erfolgreicher sein können - Rat verspricht Verbesserungen

Der Europäische Rechnungshof (ECA) hatte in seinem Sonderbericht 4/23 den Finger in die Wunde gelegt: Die Erfolge der 2007 gegründeten Globalen Allianz gegen den Klimawandel „blieben hinter den Erwartungen zurück“. Zu hohe Kosten bei zu wenig Wirkung, der Kapazitätsaufbau war wenig nachhaltig und die Ärmsten hatten kaum etwas von der Initiative gehabt, kritisierte der ECA bereits im Februar 2023.

Der Rat erkennt einerseits an, wie wichtig es ist, „zusätzliche Mittel seitens der EU-Mitgliedstaaten, des Privatsektors und anderer Geber zu mobilisieren, einschließlich im Wege nichttraditioneller Quellen und innovativer Finanzierungsmechanismen“. Andererseits müssten die Wirkung und die Ergebnisse der von der EU finanzierten Klimaschutzmaßnahmen in den Partnerländern mithilfe eines robusten Überwachungs- und Evaluierungssystems kontinuierlich gemessen werden. Insofern soll die EU-Kommission geeignete Indikatoren auswählen und Referenzwerte und Ziele zur Messung der Ergebnisse von Maßnahmen definieren. Außerdem müssten Klimaschutzmaßnahmen systematischer auf die Geschlechtergleichstellung und die Rechte und Bedürfnisse von Frauen und Mädchen ausgerichtet sein, so der Rat. [jg]

 

Rat für Auswärtige Angelegenheiten: Main results

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