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Verletzung der Verträge: Krebsgefahr am Arbeitsplatz und andere Mängel
EU-News | 30.05.2024
#Biodiversität und Naturschutz #Chemikalien #EU-Umweltpolitik #Klima und Energie

Verletzung der Verträge: Krebsgefahr am Arbeitsplatz und andere Mängel

Chemikalienlager
© AdobeStock/angelo.gi
Chemikalienlager

Die EU-Kommission hat am 23. Mai ihre monatliche Übersicht über Vertragsverletzungsverfahren vorgelegt. Es gibt eine Reihe von Verstößen im Umweltrecht. Zudem haben Deutschland und elf weitere Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zum Schutz vor gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz nicht fristgerecht umgesetzt.

Zwölf Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – haben ein Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission bekommen. Sie haben bis zur Frist am 5. April 2024 die Richtlinie zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Gefährdung durch Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe bei der Arbeit noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Deshalb hat die EU-Kommission gegen diese Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eröffnet. Das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission (in ihrer Rolle als „Hüterin der Verträge“) ist der erste Schritt im Vertragsverletzungsverfahren, das – wenn es keine konkreten Verbesserungen bewirkt – in weiteren juristischen Schritten mündet. Bis hin zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Auch Tschechien, Dänemark, Griechenland, Spanien, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Portugal, Österreich und die Slowakei haben Post bekommen. Jährlich sterben laut EU-Kommission rund 80.000 Menschen in der EU, weil sie gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.

Weitere Verstöße: FFH, Kunststoff, maritime Raumordnung, Erneuerbare, Energieeffizienz

Die Europäische Kommission hat außerdem ein Aufforderungsschreiben an Portugal geschickt, weil das Land die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Italien wird zur Einhaltung der Richtlinie über Einwegkunststoffartikel und der EU-Verfahrensvorschriften für Transparenz im Binnenmarkt aufgefordert. Ungarn und Malta sollen einen umfassenden Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten gewährleisten.

Meeresstrategierahmenrichtlinie: Die EU-Kommission fordert Portugal „nachdrücklich“ auf, seine maritimen Raumordnungspläne zu erstellen und zu übermitteln. Italien wird sogar vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt, weil es bisher nicht geliefert hat. Der WWF hatte kürzlich analysiert, welches Land noch Nachholbedarf hat (EU-News 16.05.2024).

Kroatien wurde zur vollständigen Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie aufgefordert. Bulgarien, Griechenland, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien und Slowenien müssen ihren Verpflichtungen bei der Energieeffizienz von Gebäuden nachkommen.

Die EU-Kommission hat außerdem beschlossen, 74 Verfahren einzustellen, darunter sind auch einige umweltrechtsbezogene, wie der Umweltinformationsdienst ENDS Europe berichtete – ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist nicht darunter. [jg]

 

EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im Mai: wichtigste Beschlüsse

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