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Auch der Ministerrat fragt: Wie viel Aarhus steckt in der EU?
EU-News | 19.06.2018
#EU-Umweltpolitik

Auch der Ministerrat fragt: Wie viel Aarhus steckt in der EU?

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c. Pixabay

Der Rat der EU hat die EU-Kommission am Montag dazu aufgefordert, mit einer Studie zu untersuchen, wie es auf EU-Ebene um die Umsetzung der Aarhus-Konvention bestellt ist.

Der Rat sah sich durch das Ergebnis des „Compliance-Ausschusses“ der Konvention (EU-News vom 21. März 2017) zu diesem Beschluss veranlasst. Der Ausschuss hatte im März 2017 festgestellt, dass die EU die Bestimmungen des Übereinkommens über den Zugang zu Gerichten nicht einhalte. Die endgültige Entscheidung über den Untersuchungsbericht des Ausschusses war im September 2017 dann jedoch vertagt worden (EU-News vom 19. September 2017).

Laut Ministerrat soll die Untersuchung der Kommission Wege aufzeigen, wie der Zugang der Öffentlichkeit und von Nichtregierungsorganisationen zu Gerichten in Umweltangelegenheiten verbessert werden könne. Dieser Review könne auch eine Überprüfung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften erfordern.

Die Kommission soll die Untersuchung bis 30. September 2019 abschließen. Für den Fall, dass die Verordnung (EG 1367/2006) geändert werden müsse, soll Brüssel einen Revisionsvorschlag bis 30. September 2020 unterbreiten.

Die Umweltrechtorganisation ClientEarth begrüßte den Beschluss grundsätzlich, kritisierte aber die Fristen als zu lang. Auch liefere der Beschlusstext zu großen Interpretationsspielraum. Es sei deshalb zu befürchten, dass Brüssel weiterhin nicht handeln werde.

Die EU-Kommission selbst hatte Anfang Mai einen Fahrplan und eine Folgenabschätzung zur Umsetzung der Aarhus-Konvention durch die EU veröffentlicht. Darüber hinaus sollen eine spezifische Konsultation für nationale Behörden sowie eine öffentliche Konsultation in der zweiten Jahreshälfte 2018 folgen. Der Fahrplan läuft voraussichtlich bis ins zweite Quartal 2019 (EU-News vom 09. Mai 2018). [aw]

Pressemitteilung des Rates 
Beschluss des Rates 
Reaktion ClientEarth

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