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Finanzportfolios bald mit freiwilligen Angaben zum CO2-Fußabdruck?
EU-News | 25.02.2019
#Klima und Energie #EU-Umweltpolitik

Finanzportfolios bald mit freiwilligen Angaben zum CO2-Fußabdruck?

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c. K. Rabaschus | Karo3

Die informellen Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Rat der EU sind am Montag mit einer vorläufigen Einigung auf zwei neue Klimaschutz-Benchmarks für Investitionen zu Ende gegangen.

Um kohlenstoffarme Investitionen in der EU anzukurbeln, soll es zwei neue Referenzwerte geben:

Der allgemeine EU-Klimaschutz-Benchmark soll den CO2-Fußabdruck von Standard-Investmentportfolios verringern. Alle Unternehmen, die einem messbaren, wissenschaftsbasierten „Dekarbonisierungspfad“ ab 2022 folgen, sollen diesen Maßstab anwenden. Allerdings ist die Anwendung freiwillig.

Der zweite Benchmark, der mit dem Pariser Klimaabkommen abgestimmt ist, soll nur Unternehmen umfassen, die nachweislich ihre Finanzentscheidungen auf ein Ziel von 1,5 Grad ausrichten. Auch in diesem Fall ist die Verwendung nicht verbindlich.

Darüber hinaus sollen alle bestehenden und neuen Benchmarks die Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG-Kriterien) berücksichtigen.

Die neuen Labels sollen zusätzliche Garantien zur Vermeidung von „Greenwashing“ geben. Anders ausgedrückt dürfen Anleger*innen durch irreführende oder unbegründete Behauptungen über den Umweltnutzen eines Benchmarks nicht getäuscht werden.

Ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure hatte zum Trilog eine Stellungnahme veröffentlicht, wie das Finanzsystem nachhaltiger werden kann. Die Denkfabrik E3G, der WWF, Global Witness, ShareAction und weitere verlangen von der nächsten EU-Kommission und dem neuen EU-Parlament, die Agenda für nachhaltige Finanzen auszuweiten. Dabei geht es ihnen vor allem um veränderte Rahmenbedingungen, neue Tools und Anreize sowie um die Unterstützung zentraler Akteure innerhalb des Finanzsystems.

Konsultation über nachhaltige Finanzen
Bis 20. März läuft eine Konsultation der EU-Kommission über neue Leitlinien für die Berichterstattung von Unternehmen über klimabezogene Informationen. Damit soll nachvollziehbar werden, wie der Klimawandel nicht nur die Leistung eines Unternehmens beeinflussen könnte, sondern auch wie das Unternehmen selbst auf den Klimawandel einwirkt.

Die Konsultation richtet sich speziell an Personen, die die Berichterstattung entweder selbst erarbeiten oder nutzen. [aw]

Rat zur Trilogeinigung  
Reaktion der EU-Kommission 
Stellungnahme des zivilgesellschaftlichen Bündnisses 
Konsultation der EU-Kommission 

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