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Deutschland ist zu nachlässig bei Umsetzung von EU-Recht
EU-News | 14.05.2020
#Emissionen #Klima und Energie #EU-Umweltpolitik

Deutschland ist zu nachlässig bei Umsetzung von EU-Recht

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Der Mai bringt neue Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik. Die EU-Kommission hat am heutigen Donnerstag rechtliche Schritte angekündigt, da Deutschland u.a. Vorschriften gegen Umweltverschmutzung durch die Industrie nicht richtig umsetze.  

Mit einem Aufforderungsschreiben macht die EU-Kommission darauf aufmerksam, dass Deutschland, Österreich und Slowenien die EU-Vorschriften über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung infolge industrieller Tätigkeiten derzeit nicht ordnungsgemäß in nationalem Recht umsetzen. Die Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU) enthält auch Vorschriften zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden und zur Abfallvermeidung. Deutschland hat einige Bestimmungen der Richtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Mit einem weiteren Aufforderungsschreiben aus Brüssel werden Deutschland, Estland, Lettland, Litauen und Österreich dazu gedrängt, ihre nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) in Einklang zu bringen. Die Richtlinie gilt für mehr als 12.000 Industrieanlagen in der EU. Sie soll dazu beitragen, schwere Industrieunfälle zu verhüten und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt zu minimieren. Deutschland hat die Richtlinie in Bezug auf die Informationspflichten, die Strategie zur Verhütung schwerer Unfälle, die Information der Öffentlichkeit, die Beteiligung an Entscheidungsverfahren sowie Sicherheitsberichte und Notfallpläne nicht ordnungsgemäß umgesetzt, so ist die Kommission überzeugt.

Außerdem gehen Aufforderungsschreiben an alle EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Zypern aufgrund einer Ausnahmeregelung – bezogen auf die Erdgasversorgung. Die Kommission ist der Ansicht, dass die EU-Länder die EU-Vorschriften zur Sicherheit der Erdgasversorgung nicht ordnungsgemäß umsetzen.  

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Schreiben zu reagieren.

Eine Übersicht aller Vertragsverletzungsverfahren des Monats Mai stellt die Kommission zur Verfügung. [aw] 

EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahren im Mai: wichtigste Beschlüsse  

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