Abgastests: Software ist illegal

Der Gerichtshof der EU (EuGH) hat am Donnerstag geurteilt, dass Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen zur Verbesserung von Abgaswerten illegal sind. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte das Urteil.
Die Richter*innen vertreten die Auffassung, dass ein Automobilhersteller keine Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeuge einbauen dürfe, die während des Zulassungsverfahrens auf dem Prüfstand die Emissionswerte für Stickoxide systematisch verbessert. Die vom beklagten Unternehmen X vorgebrachten Argumente, eine solche Abschalteinrichtung würde den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors verringern, wies der EuGH ab. Damit fällte der EuGH mehr als fünf Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals ein wegweisendes Urteil in einem Vorabentscheidungsverfahren: die französische Justiz ermittelt gegen einen Hersteller, der in Frankreich Dieselfahrzeuge vertreibt, wegen arglistiger Täuschung von Autokäufer*innen. In den Gerichtsakten wird dieser nur mit „X“ bezeichnet. Wie die Tagesschau berichtete, habe der Volkswagenkonzern bestätigt, dass es um seine Fahrzeuge geht.
Mit dem Urteil folgt der Gerichtshof den Empfehlungen der Generalanwältin Eleanor Sharpston vom Frühjahr dieses Jahres (EU-News vom 03.05.2020).
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte das Grundsatzurteil. Laut DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch bestätigt die Entscheidung die Rechtsauffassung der DUH, dass eine regelhafte Abschaltung einer ordnungsgemäßen Abgasreinigung im Winterhalbjahr illegal sei. Resch wählte deutliche Worte: „Ich halte sie auch für kriminell und werfe den verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden der Dieselkonzerne vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge vor.“ Sollte sich der Bundesverkehrsminister weiter weigern, die betroffenen Fahrzeuge zurückzurufen und die Hersteller zu einem Austausch der Abgaskatalysatoren zu verpflichten, werde die DUH kein Gerichtsverfahren scheuen.
EuGH: Pressemitteilung zum Urteil in der Rechtssache C-693/18
Tagesschau.de: Abgas-Software in Dieselautos illegal
Textschmiedin: Ann Wehmeyer
Urteil: Luftverschmutzung ist mitverantwortlich für Tod eines Mädchens
Wie die DUH am Donnerstag informierte, hätten Mediziner*innen vor Gericht erstmals bestätigt, dass Luftverschmutzung mitverantwortlich für den Tod eines an Asthma leidenden Kindes sei. Ein akutes Versagen der Atemwege, schweres Asthma und Luftverschmutzung seien die wesentlichen Ursachen für den frühzeitigen Tod des neunjährigen Mädchens in London gewesen. Damit werde zum ersten Mal der ursächliche Zusammenhang zwischen einem Todesfall und hoher Luftbelastung vor Gericht hergestellt. Deshalb fordert die DUH die Bundesregierung und alle Landesregierungen auf, ein wirksames Sofortprogramm für Saubere Luft und eine Absenkung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) im kommenden Jahr umzusetzen.