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Änderungsantrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Ein schlechtes Gesetz wird noch schlechter
Pressemitteilung | 08.07.2026
#Emissionen #Klima und Energie

Änderungsantrag zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Ein schlechtes Gesetz wird noch schlechter

Thermische Isolierung
© AdobeStock/Zigmunds
Thermische Isolierung

Berlin – Der Wirtschafts- und Energieausschuss des Bundestags diskutiert heute einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von Union und SPD zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Aus Sicht des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) löst die Koalition damit keine zentralen Schwächen des Gesetzentwurfs. Stattdessen verschärft sie die Schwächen eines ohnehin unausgereiften Gesetzes und macht es noch komplizierter und widersprüchlicher. 

Besonders unverständlich bleibt der Umgang der Bundesregierung mit dem Ausstieg aus fossilen Heizungen: Während sie das Ende fossiler Heizungen ab 2045 aus dem Gesetz streichen will, kündigt die Koalition im Änderungsantrag an, dieselbe Regelung im geplanten Gesetz zur Grüngasquote wieder einzuführen. 

„Dieser Schlingerkurs ist absurd”, kritisiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. „Die Bundesregierung streicht das Verbot fossiler Heizungen im Gebäudemodernisierungsgesetz, obwohl sie dessen Notwendigkeit anerkennt und dieselbe Regelung an anderer Stelle wieder einführen will. Statt Klarheit zu schaffen, entstehen zusätzliche Parallelstrukturen und neue Rechtsunsicherheit.”  

Auch die zentralen Fehlanreize des Gesetzes bleiben bestehen. Die Koalition setzt weiterhin auf begrenzt verfügbare „klimafreundliche Brennstoffe” statt auf Elektrifizierung. Besonders kritisch sieht der DNR die geplante Erhöhung des Maisdeckels für die Biogasproduktion von 40 auf 50 Prozent. Dies verschärfe den Druck auf landwirtschaftliche Flächen, obwohl die verfügbaren Biomethanmengen absehbar nicht ausreichen, um die im Gesetz vorgesehenen Einsatzbereiche im Gebäudesektor zu decken. 

 „Biomethan ist knapp und wird künftig vor allem dort gebraucht, wo es kaum Alternativen gibt – etwa in Teilen der Industrie oder für flexible Stromerzeugung”, so Schöne. „Noch mehr Energiepflanzen für unrealistische Biogasziele im Gebäudesektor sind weder klima- noch naturschutzpolitisch sinnvoll.” 

Positiv bewertet der DNR, dass der Mieterschutz im parlamentarischen Verfahren teilweise gestärkt wurde. Dennoch bleibt eine gravierende Lücke: Mieterinnen und Mieter in Gebäuden mit bestehenden Gasheizungen tragen weiterhin allein die steigenden Kosten der Gasnetzentgelte. 

Der DNR fordert den Bundestag auf, die verbleibende Zeit zu nutzen, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Notwendig seien vor allem ein klares Verbot fossiler Heizungen bis spätestens 2045, der Verzicht auf knappe grüne Gase im Gebäudebereich und ein wirksamer Schutz aller Mieterinnen und Mieter vor den steigenden Kosten der Gasinfrastruktur. 

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

Daniel Hufeisen

Koordinator für Presse und Kommunikation

030 6781775-78

0151 70439974

daniel.hufeisen@dnr.de

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