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Chance verpasst - EU-Bodengesetz bleibt hinter Erfordernissen zurück
Pressestatement | 05.07.2023
#Biodiversität und Naturschutz #EU-Umweltpolitik

Chance verpasst - EU-Bodengesetz bleibt hinter Erfordernissen zurück

Fruchtbarer Ackerboden
© Adobe Stock/994yellow
Fruchtbarer Ackerboden

Berlin – Die heutige Veröffentlichung der Richtlinie zur Bodenüberwachung („Soil Monitoring Law“) durch die Europäische Kommission kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):

„Intakte, lebendige Böden sind unverzichtbar und lebensnotwendig. Sie sind die Grundlage für vielfältige Ökosysteme, sichere Ernten und eine krisenfeste Landwirtschaft. Grundsätzlich begrüßen wir daher den Vorstoß der EU-Kommission für ein Bodengesetz, das bis 2050 gesunde Böden in der EU erreichen möchte. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind jedoch deutliche Nachbesserungen erforderlich. Denn angekündigt wurde ein Gesetz zur Verbesserung der Bodengesundheit, vorgelegt wurde nun lediglich eine Richtlinie zur Bodenüberwachung.

Ohne verbindliche Zielvorgaben, zeitlich festgelegte Zwischenziele und die Einführung wirksamer Instrumente bleibt es äußerst fraglich, ob und wie eine Verbesserung des Zustands der Böden erreicht werden kann. Anstatt rechtsverbindliche Mechanismen einzuführen, beschränkt sich der Vorschlag zu sehr auf Messmethoden und Datenerhebung. Auch die Bedeutung der Bodenbiodiversität bleibt im Gesetzesvorschlag weitestgehend unbeachtet. Zudem hat die EU-Kommission es versäumt, ein klares Ziel zur Eindämmung des Flächenverbrauchs festzulegen. Nun liegt es am EU-Parlament und am Rat, die Richtlinie zur Bodenüberwachung noch deutlich nachzuschärfen und mit wirksamen Maßnahmen auszustatten.“

Kontakt für Rückfragen

Björn Pasemann

Referent für Naturschutz und Agrarpolitik

030 6781775-71

bjoern.pasemann@dnr.de

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