EU-Kommission leitet Verfahren ein: Oder muss besser geschützt werden
NGO-Bündnis fordert Ende des Ausbaus und Investitionen in naturnahe Entwicklung

Berlin – Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Versäumnissen beim Gewässerschutz ein. Das Aktionsbündnis lebendige Oder nimmt dies zum Anlass für Kritik an der deutschen Bundesregierung.
Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR): „Ein Festhalten an alten Ausbauplänen für die Oder und das inkonsequente Verhalten des Bundesverkehrsministeriums beim Schutz der Oder setzt auch Deutschland dem Risiko eines Vertragsverletzungsverfahrens aus. Das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie gilt für beide Flussnachbarn. Als NGO-Bündnis, das sich für den Schutz der Oder einsetzt und dabei im internationalen Bündnis „Zeit für die Oder“ auch mit polnischen und tschechischen Partnern kooperiert, fordern wir vom Verkehrsministerium nicht erst seit dem dramatischen Fischsterben 2022: Die Oder braucht keinen Ausbau, sondern ein Erholungsprogramm.“
Aus Sicht der im Aktionsbündnis lebendige Oder beteiligten Organisationen sollte der Ausbau der Oder grundsätzlich überdacht und stattdessen stärker auf naturnahe Maßnahmen gesetzt werden. Dies werde auch durch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage deutlich. Die geplanten wasserbaulichen Maßnahmen zur Vertiefung und Regulierung der Oder verursachten hohe Kosten für Steuerzahler*innen – bei gleichzeitig zweifelhaftem Nutzen. Der weitere Ausbau des Flusses ist daher in der aktuellen Situation ökologisch kontraproduktiv und eine Verschwendung öffentlicher Mittel.
Die Oder ist einer der letzten naturnahen Flüsse Mitteleuropas mit hohem Potenzial für Naturtourismus und Natur- und Artenschutz. Nach Überzeugung des Aktionsbündnisses muss der Erhalt dieses einzigartigen Ökosystems politische Priorität haben. Stattdessen ist durch den Ausbau der ökologische Zustand der Oder nach Wasserrahmenrichtlinie gefährdet und auch die Ziele der Wiederherstellungsverordnung werden in Frage gestellt.
„Die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Wasserrahmenrichtlinie ist ein wichtiges EU-Instrument, um unsere Flüsse und das Grundwasser zu schützen. Bei der Oder-Katastrophe 2022 zeigte sich eindrücklich, welche Folgen die Belastungen durch Bergbau-Salze für unsere Flüsse haben können. Aktuell lobbyiert die Bergbauindustrie in Brüssel für die Aufweichung der Wasserrahmenrichtlinie. Dem muss sich die deutsche Regierung mit den Bildern vom Massenfischsterben an der Oder im Kopf entschieden entgegenstellen", so die gemeinsame Einschätzung der beteiligten Organisationen.
Hintergrund:
Umweltverbände vom Aktionsbündnis lebendige Oder kritisieren das Festhalten an alten Ausbauplänen für die Oder und das inkonsequente Handeln der Bundesregierung beim Schutz der Oder.
- Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Republik Polen finden Sie hier.
- Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Ausbau der Oder finden Sie hier.
- Die Vision des Bündnisses Zeit für die Oder finden Sie hier.
Fachliche Rückfragen:
- Florian Schöne | Geschäftsführer, DNR
E-Mail: florian.schoene@dnr.de
Telefon: 030 6781775-99
- Joyce-Ann Syhre | Politische Geschäftsführerin, BUND Brandenburg
E-Mail joyce.syhre@bund-brandenburg.de
Telefon: 0163 2563337
- Sabrina Schulz, | Stv. Bereichsleiterin Naturschutz und Biologische Vielfalt, DUH
E-Mail: schulz@duh.de
Telefon: 0151 10645056
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