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Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen fordern: Gentechnik auch in Zukunft strikt im EU-Recht regulieren!
Pressemitteilung | 29.11.2021
#Landwirtschaft und Gentechnik #EU-Umweltpolitik #Biodiversität und Naturschutz

Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen fordern: Gentechnik auch in Zukunft strikt im EU-Recht regulieren!

Genetische Manipulation
© AdobeStock/klyaksun
Genetische Manipultaion

Berlin – Anlässlich der hochrangigen Diskussionsveranstaltung zur Zukunft des EU-Gentechnikrechts am heutigen Montag fordert der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), die Wahlfreiheit zu erhalten und das Vorsorgeprinzip zu sichern. Auch bei Anwendung neuer Gentechnikverfahren muss eine Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt weiterhin einer strikten Regulierung unterliegen.

„Mit Blick auf Umwelt- und Verbraucherschutz müssen das Vorsorgeprinzip sowie die Wahlfreiheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern oberste Priorität haben“, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne die laufenden Diskussionen.

In einer Resolution wiesen die DNR-Mitglieder am vergangenen Freitag darauf hin, dass der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen für offene Ökosysteme mit großen ökologischen Risiken verbunden ist. Daher fordert die DNR-Mitgliederversammlung die neue Bundesregierung sowie Politikerinnen und Politiker auf EU-Ebene und in den Bundesländern auf, ihrer Verantwortung für die Menschen, für die Umwelt und für die gentechnikfreie Wirtschaft gerecht zu werden: Auch in Zukunft muss durch das EU-Gentechnikrecht eine konsequente Regulierung gentechnischer Verfahren und ihrer Produkte gewährleistet werden. Dazu gehören eine umfassende Risikobewertung, eine deutliche Kennzeichnung sowie wirksame Haftungs- und Transparenzregelungen.

„Der Europäische Gerichtshof hat 2018 in seinem wegweisenden Urteil zu Recht betont, dass die neuen Techniken deutlich tiefer und umfangreicher als bisherige Techniken in das Erbgut eingreifen können, was für eine wesentlich umfassendere Risikoprüfung und eine Ausweitung der Technikfolgenabschätzung spricht“, so Schöne weiter.

Hintergrund: Die EU Kommission hatte am 29. April einen Bericht über neuartige genomische Verfahren in der Landwirtschaft veröffentlicht. Nach einer Konsultations- und Diskussionsphase plant die EU-Kommission Gesetzesvorschläge zur Revision bzw. Neufassung der EU-Freisetzungsrichtlinie für gentechnisch veränderte Organismen in die Umwelt (2001/18/EC) sowie der Zulassungs- und Kennzeichnungsverordnungen für GVO in Lebensmitteln und Futtermitteln (EC 1829/2003 und EC 1830/2003) zu machen. Der Gesetzgebungsprozess unter Einbeziehung des EU-Parlaments sowie des Umweltministerrats würde dann in den Jahren 2022 und 2023 erfolgen.

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Kontakt für Rückfragen

Lavinia Roveran

Koordinatorin für Naturschutz und Agrarpolitik

030 6781775-901

lavinia.roveran@dnr.de

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