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Urteil des polnischen Verwaltungsgerichts gegen Oder-Ausbau ist rechtskräftig
Pressemitteilung | 19.06.2025
#Biodiversität und Naturschutz #Wasser und Meere

Urteil des polnischen Verwaltungsgerichts gegen Oder-Ausbau ist rechtskräftig

Aktionsbündnis fordert konkrete Vorschläge für Rückbau oder ökologische Kompensation

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© DNR/Florian Schöne
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Berlin – Das Urteil des Woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts Warschau zur Aufhebung des Oder-Ausbaus ist rechtskräftig – gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Der Beschluss geht auf eine jahrelange Klage zurück, welche die Umweltorganisationen DNR, NABU und BUND Brandenburg für das „Aktionsbündnis lebendige Oder“ geführt haben. Bereits im Eilverfahren hatten die Umweltorganisationen einen Baustopp gegen den Ausbau der Oder aufgrund zahlreicher Verstöße gegen europäisches Umweltrecht erwirkt. 

Hierzu kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) als Vertreter des „Aktionsbündnis lebendige Oder“: „Die Beharrlichkeit der deutschen und polnischen Umweltorganisationen zum Schutz der natürlichen Vielfalt der Flusslandschaft Oder hat sich ausgezahlt. Endlich steht unanfechtbar fest, dass der Genehmigungsbescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom August 2022 ungültig ist. Dieses Ergebnis ist nicht nur ein Gewinn für den Erhalt einer lebendigen Oder, sondern auch für die Menschen am naturnahen Strom, die schon heute mit Dürre, Niedrigwasser und Salzeinträgen aus der Industrie konfrontiert sind. Wir erwarten, dass nun zeitnah konkrete Vorschläge für einen Rückbau der Wasserbauwerke oder für ökologische Kompensationen erarbeitet werden. 

Die Rechtskräftigkeit des Urteils ist auch ein deutliches Signal an die Bundesregierung, die am geplanten Ausbau der Oder festhält und bis Ende 2025 eine Strategische Umweltprüfung für die Stromregelungskonzeption der Grenzoder durchführen möchte. Die Maßnahmen auf deutscher Seite dürfen nicht zur Vertiefung der Oder beitragen, wodurch die Hochwassergefahren steigen und das Flussökosystem zusätzlich gefährdet würde.“ 

Hintergrund

Das Urteil beim Woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau wurde von den polnischen Umweltverbänden EKO-UNIA und Stepnicka Organizacja Turystyczna Nie Tylko Dla Orłów sowie den deutschen Umweltverbänden DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglieder des „Aktionsbündnis lebendige Oder“ mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind (https://saveoder.org/about-us/). Gegen die Entscheidung des Woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau kann gemäß der Zentralen Datenbankurteile von Verwaltungsgerichten keine Berufung mehr eingelegt werden. 

Kontakt für Rückfragen

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

Melissa Ihlow

Referentin für Pressearbeit und Social Media

0160 5102258

melissa.ihlow@dnr.de

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