Fallstudie: Braunkohle in der Lausitz

Die vorliegende Fallstudie schildert einerseits die grundsätzliche Problematik des Bundesberggesetz (BBergG) aus Sicht einer progressiven Ressourcenpolitik, andererseits zeigt sie am Beispiel der umstrittenen Erweiterung des Braunkohletagebaus Nochten II auf, wie diese Defizite konkret Mensch und Natur gefährden und in Unsicherheit stürzen. Letztlich kann den Unzulänglichkeiten des geltenden Bergrechts nur durch grundsätzliche Anpassung des Gesetzes an ein post-fossilistisches 21. Jahrhundert Rechnung getragen werden. Einige Vorschläge hierzu führt die Fallstudie ebenfalls ein.
Das BBergG ist eines der überholtesten Gesetze Deutschlands. Seit seinem Inkrafttreten 1982 hat es nur noch geringfügige Anpassungen durch den Gesetzgeber erfahren. Die maßgebliche Rechtsfortbildung geschieht hingegen durch Richterrecht – die Vielzahl bestehender Rechtsprechungen macht das Bergrecht zu einer undurchschaubaren Materie. Besonders bei der Regelung von Braunkohle ist dies wegen des komplexen Zusammenspiels von Raumplanung in Form der Braunkohlenplanung und des Berggesetzes der Fall. Kaum ist eine neue Rechtslage durch entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entstanden, steht sie schon wieder auf der Kippe. „Heute hier morgen dort“ als Planungsgrundlage für Jahrzehnte umfassende Tagebauplanungen ist Realität für den Braunkohleabbau auf Basis des geltenden Bergrechts.