Rechtsgutachten zum CEA: Europas Ressourcenwende braucht ein Dachgesetz

Wie kann das auf EU-Ebene geplante Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Circular Economy Act (CEA), Rohstoffe sichern, den Ressourcenverbrauch senken und die Kreislaufwirtschaft stärken? Zur Beantwortung dieser Fragen hat der WWF mit Zuarbeit des Deutschen Naturschutzrings (DNR) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Auf dieser Basis entstand ein Eckpunktepapier mit Empfehlungen für den Aufbau des geplanten Rechtsaktes.
Damit der Circular Economy Act (CEA) als echter Steuerungsrahmen für die Kreislaufwirtschaft funktioniert, die Wirtschaft kreislauffähig gestalten und die Resilienz und Unabhängigkeit von Primärrohstoffen stärken kann, benötigt die Gesetzgebung einen stringenten Aufbau. Das von WWF und DNR beauftragte Rechtsgutachten „Auf dem Weg zum EU Circular Economy Act: Gesteuerte Ressourcenbewirtschaftung als Grundlage europäischer Rohstoffunabhängigkeit und umweltverträglicher Ressourcennutzung durch ein neues Lenkungsgesetz“ empfiehlt:
Für große Aufgaben wie den langfristigen Umbau zur Kreislaufwirtschaft sollte die EU-Kommission den CEA als Dachgesetz in Form einer Verordnung mit verbindlichen Ressourcenzielen entlang mehrjähriger Zeithorizonte etablieren.
So könnte der regulatorische Flickenteppich des Umwelt-, Abfall- und Produktrechts auf übergeordnete Ziele ausgerichtet werden: Damit wäre der Weg frei für ein vorausschauendes und verlässliches Ressourcenkreislaufrecht. „Die Verzahnung bestehender, vereinzelter Rahmen- und Stoffstromgesetze stärkt die Wirkung und Effizienz bestehender Gesetze und Instrumente und ebnet den Weg für mehr wirtschaftliche Resilienz und Unabhängigkeit von Primärrohstoffen", heißt es im Eckpunktepapier von WWF und DNR.
Ein rechtsaktübergreifender Steuerungsrahmen ermöglicht es, die bestehenden Instrumente auf gemeinsame Ressourcenziele auszurichten und ihre Wirkung systematisch zu bündeln. Als Dachgesetz mit Zielvorgaben, Zeithorizonten, dem Konsolidierungsauftrag und der Harmonisierung der Instrumentennutzung kann der CEA die Kohärenz des europäischen Ressourcenkreislaufrechts stärken und die Voraussetzungen schaffen, die Ziele der Kommission wie die Verdopplung der Kreislaufnutzungsrate bis 2030 sowie eine höhere Rohstoffresilienz wirksamer zu erreichen.
Empfehlungen für die Regelungsarchitektur des CEA
- Der CEA sollte in Form einer Verordnung und als politikplanendes Stammgesetz ausgestaltet werden;
- er sollte nicht nur die von der Kommission angestrebte Verdopplung der Kreislaufnutzungsrate von 12,2 Prozent (2024) auf 24 Prozent bis 2030, sondern auch Ziele für 2040 und 2050 festlegen;
- er muss ein zusätzliches, verbindliches Ziel zur absoluten Senkung des Primärrohstoffverbrauchs in Form der Begrenzung des Pro-Kopf-Verbrauchs (Raw Material Consumption) entlang der Zeithorizonte 2030, 2040 und 2050 enthalten;
- CEA-Ziele müssen erstens auf die Rahmenrechtsakte wie den EU-CRMA, die EU-ÖkodesignVO und die EU-AbfallrahmenRL heruntergebrochen werden; zweitens sollten diese Rahmenziele wiederum in die jeweiligen Stoffströme (Baustoffe, Elektrogeräte, Batterien, Metalle, Verpackungen, Textilien, Düngemittel, etc.) hineinwirken und stoffstromspezifische Vorgaben für Verwertungs-, Sammel-, und Rezyklateinsatzquoten sowie Abfallendekriterien entwickelt werden;
- der bestehende Instrumentenmix sollte länder- als auch stoffstromübergreifend harmonisiert und aufeinander abgestimmt werden;
- der CEA benötigt einen Governance-Mechanismus, der Zielerreichung messbar und korrigierbar macht.
Lesen Sie mehr im Eckpunktepapier und im vollständigen Rechtsgutachten. Die Publikationen sind in deutscher und in englischer Sprache verfügbar:



