Fallstudie: Braunkohle in der Lausitz
Das BBergG ist eines der überholtesten Gesetze Deutschlands. Seit seinem Inkrafttreten 1982 hat es nur noch geringfügige Anpassungen durch den Gesetzgeber erfahren. Die maßgebliche Rechtsfortbildung geschieht hingegen durch Richterrecht – die Vielzahl bestehender Rechtsprechungen macht das Bergrecht zu einer undurchschaubaren Materie. Besonders bei der Regelung von Braunkohle ist dies wegen des komplexen Zusammenspiels von Raumplanung in Form der Braunkohlenplanung und des Berggesetzes der Fall. Kaum ist eine neue Rechtslage durch entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entstanden, steht sie schon wieder auf der Kippe. „Heute hier morgen dort“ als Planungsgrundlage für Jahrzehnte umfassende Tagebauplanungen ist Realität für den Braunkohleabbau auf Basis des geltenden Bergrechts.