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GAP: Öffentliche Gelder für Natur-, Gewässer- und Tierschutz!
EU-News | 13.05.2026
#Biodiversität und Naturschutz #Landwirtschaft und Gentechnik

GAP: Öffentliche Gelder für Natur-, Gewässer- und Tierschutz!

Tracktor mäht eine Wiese mit Mohn- und Kornblumen.
© Carla Ulrich/wir-haben-es-satt.de

Eine aktuelle Stellungnahme von Fachbeiräten der Bundesregierung betont das Zusammendenken von Gemeinsamer Agrarpolitik (GAP) und Wiederherstellungsverordnung (WVO) als Grundlage für eine zukunftsfähige Landwirtschaft. Umweltverbände und Ökolandbauverbände sehen darin ein klares Signal: Die GAP-Gelder müssen an Umweltleistung geknüpft werden.

„Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft: Gemeinsame Agrarpolitik und Wiederherstellungsverordnung zusammen denken“ – so lautet der Titel der Stellungnahme vom Wissenschaftlichen Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU). Die beiden Räte hatten das Papier am 12. Mai an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und sein Ministerium übergeben. 

Eine der Kernbotschaften: Die Wiederherstellung der Biodiversität und der an sie gekoppelten Ökosystemfunktionen und -leistungen sind für eine zukunftsfähige und nachhaltige Landwirtschaft unerlässlich. Mit insgesamt zwölf Handlungsempfehlungen plädieren WBBGR und SRU für eine enge Verzahnung von Landwirtschaftspolitik und Naturwiederherstellung: „Die GAP 2028 – 2034 sollte als Chance für die W-VO verstanden und genutzt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Unter anderem sollten auch bei der Verbesserung der Strukturen von Äckern und Küsten Synergieeffekte für Naturwiederherstellung genutzt werden. Moorwiedervernässung, Vielfalt im Anbau und in den Landschaften, neue Lösungsansätze erforschen und verbindliche Monitoringaktivitäten gehören ebenfalls zu den Empfehlungen. Nicht zuletzt müsse „die komplexe Bürokratie der Agrarumweltförderung […] zielorientiert reduziert werden“.

DNR: „EU-Agrarmilliarden konsequent für Natur, Umwelt und Tierschutz nutzen“

Um die Wiederherstellungsverordnung umzusetzen, stehen laut dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) die notwendigen Instrumente längst zur Verfügung. Wichtig sei, „die EU-Agrarmilliarden konsequent zu nutzen, um Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen der Betriebe deutlich auszuweiten“, betonte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. Nach Ansicht des DNR drohen mit Blick auf die Vorschläge der EU-Kommission zur GAP nach 2027 massive Rückschritte: Pauschale Flächenprämien sollen zementiert und Umweltstandards weiter geschwächt werden. Bislang fehlten verbindliche Budgets für Agrarumweltmaßnahmen vollständig. Dies benachteilige ausgerechnet die Betriebe, die bereits heute umfangreiche Gemeinwohlleistungen erbringen.

„Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene für verbindliche Mindestbudgets für Umweltmaßnahmen einsetzen. Zudem müssen die GAP-Mittel konsequent auf die Umsetzung der EU-Verordnung zur Naturwiederherstellung ausgerichtet werden. Die Anreize für Klima-, Umwelt- und Tierschutzleistungen deutlich zu erhöhen, entspricht dabei nicht nur dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, sondern auch dem gesellschaftlichen Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft“, so der DNR. 

NABU: „Ziele der Naturwiederherstellung und Budget für Fördermaßnahmen bei Agrarförderung ab 2028 zusammendenken“ 

Der NABU begrüßte die Empfehlungen ebenfalls „ausdrücklich“ und unterstützte ein verlässliches Mindestbudget für Umweltmaßnahmen. Die Förderung von Agrarnaturschutz müsse „verlässlich finanziert, regional angepasst und deutlich unbürokratischer ablaufen als bisher“, so die stellvertretende NABU-Teamleiterin Landnutzung Laura Henningson. Auch auf Bundes- und Landesebene müssten die Fördermaßnahmen in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) entsprechend angepasst werden. Die Stellungnahme zeige außerdem Lösungsansätze auf, wie die WVO in der Agrarlandschaft erfolgreich umgesetzt werden könne – etwa durch kooperativen Agrarnaturschutz und wirksamere Maßnahmen in der Fläche. „Entscheidend ist dabei, gemeinsame Lösungen mit Landwirt*innen und Flächeneigentümer*innen in den Regionen zu entwickeln“, so Hennigson. 

BÖLW: „Landwirtschaft kann ihrer Verantwortung für die Umwelt nicht zum Nulltarif gerecht werden“

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) betonte in seiner Reaktion, dass die beiden Räte dies als „sinnvollen Baustein einer abgestimmten und ganzheitlichen Strategie in der Agrarumweltpolitik“ sehen. Die europäische Politik müsse „gerade in Zeiten knapper Kassen für gesellschaftliche Akzeptanz der Agrarförderung sorgen“, so der BÖLW. Landwirtschaft dürfe nicht weiter im Ruf stehen, auf Kosten von Artenvielfalt, Klima und Tierschutz zu wirtschaften. Insofern sei nicht nur die Verknüpfung der Geldvergabe an Umweltleistungen sinnvoll, sondern auch die vorgeschlagenen Anreize für Landwirtinnen und Landwirte, einkommenswirksam im Einklang mit der Natur wirtschaften zu können. „Damit Deutschland sein Nachhaltigkeitsziel von 30 Prozent Öko-Landbau erreicht, braucht es solche Anreize.“ Mit einer stärkeren Förderung des Ökolandbaus würde Deutschland aus wissenschaftlicher Sicht seiner umweltpolitischen Verantwortung gerecht. Gleichzeitig würde Minister Alois Rainer seiner „Verantwortung für Heimat gerecht“: In der Bio-Branche sind rund 400.000 Menschen vor allem in ländlichen Regionen tätig. Zudem würden Bioprodukte immer mehr nachgefragt.

Schon im November hatte ein breites Bündnis Forderungen für notwendige Nachbesserungen der Kommissionsvorschläge für die GAP nach 2027 erhoben. [jg]

BMLEH: WBBGR/SRU-Gutachten 

DNR: EU-Agrarförderung konsequent auf Naturwiederherstellung ausrichten 

NABU: Natur wiederherstellen heißt Landwirtschaft sichern

BÖLW: GAP ab 2028: Naturwiederherstellung mit Bio!