Startseite
Aktuelles & Termine
Aktuelles & EU-News
Ohne Demokratie hat der Naturschutz keine Chance
News | 20.04.2026
#Biodiversität und Naturschutz #Gemeinnützigkeit #Politik und Gesellschaft

Ohne Demokratie hat der Naturschutz keine Chance

Hände halten eine Weltkugel
© AdobeStock/ORG
Gemeinsam und in freiheitlicher Demokratie kann unser Planet erhalten werden

Zivilgesellschaftliches Engagement ist seit Jahren unter Druck. Gemeinnützigen Organisationen – auch aus der Umweltbewegung – wird die Arbeit erschwert, Hunderten Demokratieprojekten droht das finanzielle Aus durch das Familienministerium. Unsere Geschichte verpflichtet uns, die Demokratie zu verteidigen, mahnt Hubert Weiger. 

Der organisierte Naturschutz in Verbänden und Stiftungen ist ein zentraler Teil der Zivilgesellschaft – oder wie die Enquetekommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ es 2000 formulierte: ein „Gemeinwesen, in dem Bürgerinnen und Bürger durch Engagement in selbstorganisierten Vereinigungen und durch die Nutzung von Beteiligungsrechten die Geschicke des Gemeinwesens wesentlich prägen können“. Gerade die Naturschutzverbände haben in den letzten Jahrzehnten nicht nur an Mitgliederzahl gewonnen, sondern auch maßgeblich dazu beigetragen, dass Umwelt- und Klimaschutz heute selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft ist.

Doch wir leben in einer Zeit, in der diese Errungenschaften massiv infrage gestellt werden. In einer Zeit, in der eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei, wie die AfD, unsere Arbeit nicht nur kritisch sieht, sondern gezielt einschränken will – und dabei leider auch Unterstützung bei etablierten Kräften findet. So hat die CDU/CSU vor über einem Jahr mit ihrer „Kleinen Anfrage“ zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen die Arbeit von Umweltverbänden wie dem BUND nicht nur hinterfragt, sondern seither Initiativen ergriffen, die unsere Möglichkeiten, für Natur und Umwelt zu kämpfen, gezielt erschweren.

Ein Mann hält eine Rede
Eingriffe in Natur und Landschaft werden erleichtert – die Kompensationszahlungen sind dann nur noch der Blumenschmuck auf dem Leichensarg der Natur.
Hubert Weiger, BUND
Ehrenvorsitzender

Die Bundesregierung plant, entgegen allen Erklärungen zur Bedeutung des Naturschutzes, dessen Vollzug deutlich zu schwächen. So soll die zentrale Voraussetzung, dass Naturschutz auf 100 Prozent der Landesfläche wirksam ist, durch Änderungen der Eingriffs-Ausgleichsregelung massiv reduziert werden. Damit werden Eingriffe in Natur und Landschaft erleichtert – die Kompensationszahlungen sind dann nur noch der Blumenschmuck auf dem Leichensarg der Natur.

Mit den sogenannten Beschleunigungs- und Modernisierungsgesetzen sollen Planungsprozesse vor allem durch den Abbau von Mitwirkungsrechten beschleunigt werden. Dabei belegen Studien seit Jahren: Genehmigungsverfahren dauern nicht wegen Einsprüchen oder Klagen lange, sondern wegen Planungs- oder Finanzierungsdefiziten. Die Klagerechte von anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbänden sollen nun durch Befristungen oder die Festlegung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für Bauvorhaben beschnitten werden. Noch schwerwiegender ist die geplante Abschaffung der aufschiebenden Wirkung von Klagen. Damit droht ein Rückschritt in vordemokratische Zeiten. Denn durch diese Klagen wird lediglich die Gesetzeskonformität von Eingriffen überprüft – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Freiheitliche Demokratie ist Grundpfeiler für wirksamen Naturschutz

Diese Fortschritte sollen nun beseitigt werden. Deshalb ist es für den Naturschutz in Deutschland notwendiger denn je zu erkennen, dass seine großen Erfolge nur durch unser Grundgesetz und die damit verbundenen Möglichkeiten erreicht worden sind. Erst die demokratischen Freiheiten ermöglichten es, dass sich Naturschutzverbände in der Breite der Gesellschaft entwickeln und Mitwirkungsrechte durchsetzen konnten. Ob durch eigene Gesetzesvorschläge, parlamentarische Lobbyarbeit oder öffentliche Demonstrationen – entscheidende Fortschritte wie das Bundesnaturschutzgesetz 1976 oder dessen Fortschreibung 2002 waren nur durch demokratische Prozesse möglich.

Ohne unsere Verfassung gäbe es heute keine selbstverständlichen Prinzipien wie das Vorsorgeprinzip, das Verursacherprinzip oder den Vorrang der Vermeidung von Eingriffen. Ohne die zentralen Grundrechte – die Bildung freier Zusammenschlüsse, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit – gäbe es keine Erfolge im Naturschutz: keine bessere Luft und kein sauberes Wasser für alle, keine geretteten Flüsse von der Donau bis zur Elbe, keine Nationalparke und Biosphärenreservate. 

Die Geschichte verpflichtet uns, die Demokratie zu verteidigen

Unsere Erfolge sind deshalb das Ergebnis einer freiheitlichen Zivilgesellschaft, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht und für das Gemeinwohl kämpft. Deshalb müssen wir diese Verfassung heute mit verteidigen. Ohne Demokratie und die dadurch möglichen Initiativen – von öffentlichen Protesten bis zum zivilen Widerstand – gäbe es in Deutschland weder den Atom- noch den Kohleausstieg. Sie sind das Ergebnis jahrzehntelangen Einsatzes von Umweltverbänden und weiten Teilen der Zivilgesellschaft.

Und wenn wir eine Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen haben, dann ist das die, dass wir aus der Geschichte lernen, da wir wissen: Die Demokratie stirbt nicht plötzlich. Sie stirbt langsam. Sie stirbt siechend. Sie stirbt durch eine Politik der kleinen, aber vielen Nadelstiche, wie wir es gerade erleben. Sie stirbt Zug um Zug, indem entsprechende Instrumente ausgehöhlt werden. Und deshalb müssen wir für die Demokratie kämpfen. Und zwar rechtzeitig.

Dafür müssen wir eintreten, genauso wie für Medienvielfalt, öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Qualitätsjournalismus – und gegen Hass und Hetze in sozialen Medien. Wir müssen nicht nur unsere Demokratie verteidigen, sondern auch für mehr Demokratie durch direkte Bürgerbeteiligung und Mitwirkungsrechte kämpfen. Demokratie ist ein mühsamer, aber unverzichtbarer Weg. Ohne sie hat der Naturschutz keine Chance.

Unser Motto muss daher lauten: Wehret den Anfängen, kämpft für unser Grundgesetz als Verfassungspatriotinnen und -patrioten – und seid mutig!

Der Autor

Prof. Dr. Hubert Weiger ist Ehrenvorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), den er 1975 mitgegründet hat. Von 2007 bis 2019 war er dessen Vorsitzender. Aktiv ist er weiterhin als BUND-Beauftragter für das Grüne Band, seit 2004 Mitglied des Präsidiums der EuroNatur Stiftung und seit 2023 Mitglied im Vorstand der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW).

Der Artikel im Newsletter ist eine gekürzte Fassung einer Rede, die Hubert Weiger auf dem 38. Deutschen Naturschutztag im März in Berlin gehalten hat. 

Das könnte Sie interessieren